Legal Archive - Sinch https://sinch.com/de/legal/ SMS Messaging, Voice, Email, Video & Verification APIs | Sinch Thu, 23 Jan 2025 13:45:36 +0000 de-DE hourly 1 https://sinch.com/wp-content/uploads/2024/06/cropped-apple-touch-icon-512x512-1-32x32.png Legal Archive - Sinch https://sinch.com/de/legal/ 32 32 Fax API Supplemental Terms and Conditions https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/fax-api-supplemental-terms-and-conditions/ Tue, 03 Dec 2024 05:55:35 +0000 https://sinch.com/?post_type=legal&p=146820 These supplemental terms and conditions (“Supplement”) are part of an agreement for certain Sinch services (“Agreement”) between Sinch and Customer and apply solely to the Sinch services referencing this Supplement, including Fax API services (“Service”) and not any other Sinch product or service. Capitalized terms are defined in the Glossary below. Capitalized terms not defined […]

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These supplemental terms and conditions (“Supplement”) are part of an agreement for certain Sinch services (“Agreement”) between Sinch and Customer and apply solely to the Sinch services referencing this Supplement, including Fax API services (“Service”) and not any other Sinch product or service.

Capitalized terms are defined in the Glossary below. Capitalized terms not defined in this Supplement shall have the meanings ascribed to them in the General Terms and Conditions for Sinch Services (“GTC”).

Part A – Legal Terms

A1. Services

A1.1. Supply of Customer Services. Customer shall bear sole responsibility for the acts, omissions or breaches of End Users with respect to the use of the Service, Customer Services and any faxes sent using the Services, including but not limited to the Customer Data. Customer shall promptly inform Sinch if it becomes aware of any violation of the terms of this paragraph.

A1.2. Restrictions. Customer shall not use the Service or permit the Service to be used:

(a) in a manner that violates any applicable law, regulation, industry guidelines, or code of practice, or that violates, infringes or misappropriates the rights of any third party;

 (b) to transmit any fax or any electronic material (including viruses or other similar destructive computer programming routines) which causes, or is likely to cause, detriment or harm or damage to the Sinch Network or any computer systems or telecommunications equipment or mobile handsets owned by Sinch or any other person, or to facilitate the transmission or use of any code that would allow any third party to interfere with or access any Customer Data;

(c) circumvent or attempt to circumvent any filtering, security measures or other features designed to protect the Services, users of the Services, or third parties;

(d) to send spam, “junk faxes” or unsolicited advertising or promotional fax or material, or to send or knowingly receive or use any fax or material which is obscene, offensive, abusive, harassing, misleading, fraudulent, violent, unethical, indecent, defamatory, discriminatory, threatening, libelous, unlawful, menacing or objectionable; or

(e) to send any faxes that contain medical and/or life-threatening emergency information if such fax is the sole transmission channel to the End User with respect to such emergency.

A.1.3. Data Storage. All data, including Customer Data, associated with the Service is processed and stored in the United States.

A2. Compliance

A2.1. Customer Data. Customer represents and warrants that: (a) all Customer Data is either the sole property of Customer or has been collected from a third party by Customer in accordance with Customer’s privacy guidelines; (b) Customer’s privacy guidelines comply with all applicable laws; (c) Customer has obtained all consents required by the applicable Laws to transfer all of the Customer Data to Sinch for use of the Services and storage by Sinch within the United States; and (d) all of Customer’s registration and account information is true, accurate and complete.

A2.2. Responsibility. Sinch may, in its sole discretion, require Customer to take primary responsibility for any request or enquiry made under Section A2.1 above relating to any Customer Service, fax(s) or Customer Data or arising from Customer’s use of the Service or from an alleged or actual breach of this Agreement by Customer. Customer agrees, at its own cost, to accept full responsibility for any such request or enquiry including for any expenses, penalties, fines, sanctions or other analogous costs that may arise, and in relation to such request or enquiry, to provide all requested information to such regulator or Service Provider (with copies to Sinch) in a timely manner.

A2.4. Indemnity. Customer will indemnify and, at Sinch’s election, defend Sinch, its Affiliates and subcontractors against:

 (a) any claims (including, but not limited to, any claims, fines, penalties, or losses) or other liabilities brought against Sinch, its Affiliates and subcontractors by any third party (including, but not limited to, any other Sinch customer or governmental or regulatory authority) relating to Customer Data, Customer Services, faxes or Customer’s use of the Service (including, but not limited to, any such claim which relates to infringement or misappropriation of any intellectual property rights of any third party or any breach or violation of laws or regulations); and

 (b) all damages finally awarded against Sinch, its Affiliates and subcontractors with respect to these claims.

A2.5. Disclaimer. Customer agrees that, with respect to its supply of the Service, neither Sinch nor any Sinch supplier shall be liable whether in contract, tort, or strict liability to Customer or to any End User or any other customer of Customer for (i) any faxes deleted or not delivered regardless of the reason for deletion or non-delivery, including, without limitation, processing errors, transmission errors, or network and/or service failures; or (ii) the accuracy of information provided through the Service. Sinch provides the Service on an “AS IS” and “AS AVAILABLE” basis without any representations, warranties, covenants or conditions of any kind. Sinch does not warrant that the Service will be uninterrupted, error-free or completely secure.

Part B – Business Terms

B1. Customer Responsibilities

B1.1. Access and Connectivity

 (a) Sinch Network connection. Customer is solely responsible, at its own expense, for establishing and maintaining its equipment, software, facilities, and its connection to the Sinch Network. Customer acknowledges and agrees that (A) the Service requires access to and use of the Internet, (B) Sinch is not responsible for operating or maintaining Customer servers or Customer’s connection to the Internet to access and utilize the services, and (C) there are risks inherent in Internet connectivity that could result in the loss of Customer Data.

 (b) Sinch Dashboard. Sinch may, in its sole discretion, provide Customer with access to Sinch’s world wide web extranet interface (“Sinch Dashboard”) which access will enable Customer to obtain statistical reports detailing Service activity. Access to the Sinch Dashboard is provided to Customer for informational purposes only, and the data and information displayed are provided without warranties of any kind regarding completeness or accuracy. Customer agrees not to use or rely on such data and information in accounting for monies due between the parties or for billing purposes.

B2. Commercial Terms

B2.1. Price Changes.  Unless otherwise agreed in an Order Form, Sinch may modify any fees in its sole discretion upon written notice.

Glossary

1.2 “Customer Service” means a marketing, advertising, promotional or informational program or initiative, or other project, conducted by Customer utilizing the Service.

1.3 “End User” means a person or entity that is a user and/or recipient of a Customer Service.

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Impressum https://sinch.com/de/legal/impressum/ Fri, 08 Nov 2024 08:23:29 +0000 https://sinchbogdanimport.local/?post_type=legal&p=69848 Angaben gemäß § 5 TMG:MessengerPeople GmbHSt.-Martin-Straße 6381669 München+49 89 416173-140DPO@sinch.com Vertreten durchMaximilian TietzMatthias Mehner RegistereintragRegisternummer: HRB 238421Registergericht: Amtsgericht MünchenUmsatzsteuer-ID: DE298369190 KontrollgremiumGesellschafterversammlung Message4U Pty Ltd Inhaltlich VerantwortlicherMatthias Mehner DatenschutzbeauftragterMessengerPeople hat eine Konzern-Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Stockholm, Schweden. Sie ist über DPO@sinch.com erreichbar, wann immer Sie Ihr Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung oder Sperrung von Daten nutzen möchten oder Fragen […]

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Angaben gemäß § 5 TMG:
MessengerPeople GmbH
St.-Martin-Straße 63
81669 München
+49 89 416173-140
DPO@sinch.com
 
Vertreten durch
Maximilian Tietz
Matthias Mehner
 
Registereintrag
Registernummer: HRB 238421
Registergericht: Amtsgericht München
Umsatzsteuer-ID: DE298369190
 
Kontrollgremium
Gesellschafterversammlung Message4U Pty Ltd
 
Inhaltlich Verantwortlicher
Matthias Mehner
 
Datenschutzbeauftragter
MessengerPeople hat eine Konzern-Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Stockholm, Schweden. Sie ist über DPO@sinch.com erreichbar, wann immer Sie Ihr Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung oder Sperrung von Daten nutzen möchten oder Fragen haben.
 
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Version 1.1 • Veröffentlicht: 11. November 2024

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Terms of Service https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/terms-of-service/ Wed, 01 Dec 2021 10:00:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/terms-of-service/ Version 6.2 – Date of release: 16 October 2024 By signing up to our services (the “Services”) and affirming that you (the entity agreeing to the terms, “you” or “Customer”) agree to our terms of service through the sign-up process, you are entering into a master service agreement (the “Agreement”) with the legal entity set […]

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Version 6.2 – Date of release: 16 October 2024

By signing up to our services (the “Services”) and affirming that you (the entity agreeing to the terms, “you” or “Customer”) agree to our terms of service through the sign-up process, you are entering into a master service agreement (the “Agreement”) with the legal entity set out below, which shall be referred to as “we”, “our”, “us” or “Sinch”.  

The account creator represents and confirms to Sinch that you are the duly authorised representative and signatory of the Customer to act for and on behalf of the Customer to enter into the Agreement and accepts the General Terms of Services and all other terms, as set out below. All information provided is complete and accurate. The Agreement shall be effective on the date at which time the account is created and verified. 

Sinch and Customer are together referred to as the “Parties” and each a “Party”.  

If you are domiciled in:

You are contracting with:

Notices should be addressed to:

The United States of America or Canada 

Sinch America, Inc. (a Delaware corporation)

Sinch America Inc., Legal Department, 3500 Lenox Rd NE, Ste. 1875, Atlanta, GA 30326, Georgia, USA 
Europe 

Sinch Sweden AB

Sinch Sweden AB, Legal Dept. Lindhagensgatan 112, 112 51 Stockholm, Sweden 
Rest of the World Sinch UK Ltd. Sinch UK Ltd., Legal Department, Viking House, John Roberts Business Park, Pean Hill, Blean, Kent, CT5 3BJ England 

General

The Terms apply to you, your agents, any service provider(s) you work with, and any employees, representatives, agents, and suppliers (collectively „you“ or „Company“). The terms of the Agreement are set out herein (the “Terms”) and as referenced below, and you agree to comply with the Terms. The Agreement is effective as of the date agreed to by you (“Effective Date”). 

These terms, the applicable terms listed in the table below, any accompanying API documentation, and any applicable policies and guidelines are part of the Terms. To the extent applicable, the following terms are incorporated by reference into these Terms, and listed in order of precedence. 

  1. Data Protection Agreement
  2. Messaging Supplemental Terms and Conditions
  3. Social Channel Supplemental Terms and Conditions
  4. SAAS Services Supplemental Terms and Conditions
  5. Email Supplemental Terms and Conditions
  6. Fax API Supplemental Terms and Conditions
  7. Verification Supplemental Terms and Conditions
  8. Contact Pro Supplemental Terms and Conditions
  9. General Terms and Conditions (“GTC”)
  10. Service Level Agreement (“SLA”)

Additionally, if you have agreed to separate terms and conditions with Sinch and its affiliates (an “Existing Agreement”) for access to and use of (a) services(s) available via a Sinch online ordering system, or (b) other tools and services, then the terms and conditions (including pricing) in your Existing Agreement, and not these Terms (and/or associated online pricing), will apply to your use of such services. To the extent the Existing Agreement does not cover a particular service, these Terms (including any online pricing) will apply to your use of that particular uncovered service. 

Unless expressly defined in the specific document or a contrary intention appears, capitalised terms defined in the Agreement have the meaning set out in the GTC. 

This Agreement shall apply to any Services that Customer self-provisions through its access to  https://dashboard.sinch.com. Sinch may use its affiliates in connection with the performance of its obligations and exercise of its rights under the Agreement. 

Commercial

The Customer will pay Sinch the fees and taxes and all other amounts payable to Sinch through prepayments made by the Customer on the Customer’s Account in the SINCH Dashboard. The fees shall be calculated in accordance with the rates and pricing which Sinch makes available to the Customer (by means determined by Sinch) from time to time. All Recurring Fees and One-Time Fees may be deducted in advance of the applicable Service being provided and all Non-Recurring Fees may be deducted after the applicable Service is provided. Payments received from the Customer will be deposited in the currency selected during Account creation as supported by Sinch. Sinch may deduct or offset from the Customer’s Credit Balance, any sums the Customer owes to Sinch, which may include but are not limited to fees and taxes, and in the currency selected by Customer and from the same Credit Balance. The Customer will not earn interest on any Credit Balance held by Sinch. The Customer will lose the right to any Credit Balance if the Agreement has been terminated and if Sinch is not reasonably able to refund the Credit Balance, e.g. by not receiving information of relevant bank account upon request.  

SINCH may modify any fees in its sole discretion upon written notice, and in accordance with the terms of Section 13.5 of the GTC (Notices), the parties agree that for the purposes of notice under this Section, such notice may be given by email and that notice shall be deemed to have been given once the email is dispatched from the SINCH email server. 

For any pricing shown on the Sinch website, including but not limited to any Sinch Dashboard, Sinch aims to update prices at midnight UTC. The pricing shown at the time when Customer uses the Service applies. 

Term and Termination

The Agreement is in force until terminated by a Party (the “Term”). The Agreement may be terminated by each Party by giving ninety (90) days advance written notice to the other Party. The aforementioned notice period for termination by the Customer shall be subject to the Customer’s full payment of any and all fixed fees regarding Services ordered by Customer with a longer notice period than ninety (90) days.  

Upon termination of any Service, all fees incurred relation to the terminated Service(s) shall become immediately payable and remaining fees charged until the end of the term. 

Changes

Sinch reserves the right, in Sinch’s sole discretion and with or without notice from time to time, to modify or update any Services (including but not limited to the features, scope, reach and functionality). Additionally, Sinch may amend the Agreement (or any part thereof), and such amendment will take effect on the date Sinch designates (or upon expiration of the minimum period of notice Sinch is required to provide under applicable law). Upon the event that there is uncertainty regarding what version of the Agreement that applies between the Parties, the version published at https://sinch.com/terms-of-service/ at that point in time shall apply. Sinch specifically reserves the right to make changes to such terms of service by publishing a revised version at https://sinch.com/terms-of-service/ (or any successor URL Sinch determines) as may be updated by us from time to time. If an amendment to the Service Agreement or Services is to the Customer’s material detriment, the Customer may terminate either: (i) the affected Order; or (ii) the affected Service, upon written notice within thirty (30) days following the effectiveness of such amendment (or by the date which the Customer is entitled to terminate under applicable law). 

Compliance

The Customer shall (and shall ensure that the Customer’s customers, Affiliates, employees, contractors and agents shall) ensure that all use of the Services and all Data complies with applicable laws and the Compliance Rules, including but not limited to export control laws and regulations, economic, trade and financial sanctions laws, regulations, embargoes, restricted state lists or restrictive measures administered. The Customer shall provide (and shall ensure that the Customer’s customers, Affiliates, employees, contractors and agents shall provide) all co-operation as is required by Sinch to enable Sinch to comply with requests and investigations by regulators, law enforcement agencies and Service Providers relating to the Services and Data. “Compliance Rules” shall mean that the Customer shall not download any software from Sinch relating to the data calling services in any Restricted Countries. For the purpose of this Agreement, “Restricted Countries” shall mean People’s Republic of China (including Hong Kong and Macau), Belarus, Iran, the Democratic People’s Republic of Korea, the Russian Federation, and/or Syrian Arabic Republic. 

Governing Law and Dispute Resolution

The governing law and dispute resolution as set out in section 13 of the GTC shall apply between the Parties.  

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Datenverarbeitungsvereinbarung https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/data-protection-agreement/ Sun, 31 Oct 2021 10:03:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/data-protection-agreement/ Version 6.0 Nachtrag zur Datenverarbeitung Diese Vereinbarung zur Datenverarbeitung (dieser „AV-Vertrag“) ist Teil des Rahmendienstleistungsvertrags (die „Hauptvereinbarung“) zwischen Sinch und dem Kunden und unterliegt der Hauptvereinbarung. 1. Definitionen Für die Zwecke dieses AV-Vertrags haben großgeschriebene Begriffe die folgenden Bedeutungen. Nicht anders definierte Begriffe mit Großbuchstaben haben die in der Hauptvereinbarung angegebene Bedeutung. (a) Personenbezogene Daten […]

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Version 6.0

Nachtrag zur Datenverarbeitung

Diese Vereinbarung zur Datenverarbeitung (dieser „AV-Vertrag“) ist Teil des Rahmendienstleistungsvertrags (die „Hauptvereinbarung“) zwischen Sinch und dem Kunden und unterliegt der Hauptvereinbarung.

1. Definitionen

Für die Zwecke dieses AV-Vertrags haben großgeschriebene Begriffe die folgenden Bedeutungen. Nicht anders definierte Begriffe mit Großbuchstaben haben die in der Hauptvereinbarung angegebene Bedeutung.

(a) Personenbezogene Daten des Kunden“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die von Sinch im Namen des Kunden verarbeitet werden, um die Services gemäß der Hauptvereinbarung durchzuführen.

(b) „Anwendbare Datenschutzgesetze“ bedeuten die DSGVO, wie sie in die innerstaatlichen Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten (und des Vereinigten Königreichs) umgesetzt und von Zeit zu Zeit geändert, ersetzt oder ersetzt werden, sowie Gesetze zur Umsetzung, Ersetzung oder Ergänzung der DSGVO und alle Gesetze, die für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Kunden gelten, einschließlich des California Consumer Privacy Act von 2018, Cal. Civ. Code § 1798.100 ff. („CCPA“)

(c) DSGVO“ steht für die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Verkehr solcher Daten.

(d) „Sinch Infrastruktur“ bedeutet (i) die physischen Einrichtungen von Sinch ; (ii) die gehostete Cloud-Infrastruktur; (iii) das Unternehmensnetzwerk von Sinch und das nicht öffentliche interne Netzwerk, die Software und Hardware, die für die Bereitstellung der Services erforderlich sind und die von Sinch gesteuert werden; in jedem Fall in dem Umfang, in dem zur Bereitstellung der Services verwendet wird.

(e) „Eingeschränkte Übertragung“ bezeichnet eine Übertragung der personenbezogenen Daten des Kunden von Sinch an einen Subprozessor, wenn eine solche Übertragung durch EU-Datenschutzgesetze (oder durch die Bestimmungen von Datenübertragungsvereinbarungen, die zur Beseitigung der Datenübertragungsbeschränkungen der EU-Datenschutzgesetze getroffen wurden), verboten wäre, sofern keine angemessenen Schutzmaßnahmen für solche Übertragungen gemäß den EU-Datenschutzgesetzen erforderlich sind.

(f) Dienste“ bezeichnet die Dienste, die Sinch dem Kunden gemäß der Hauptvereinbarung erbringt.

(g) „Standardvertragsklauseln“ bezeichnet die neueste Version der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Verarbeiter (die aktuelle Version zum Zeitpunkt dieses AV-Vertrags ist dem Beschluss 2021/914/UE vom 4. Juni 2021 der Europäischen Kommission beigefügt).

(h) UK Addendum“ bezeichnet den UK Addendum (International Data Transfer Addendum to the EU Commission Standard Contractual Clauses) unter https://ico.org.uk/media/for-organisations/documents/4019539/international-data-transfer-addendum.pdf

(i) Die Begriffe „Zustimmung„, „Datenverantwortlicher„, „betroffene Person„, „Mitgliedsstaat“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung personenbezogener Daten„, „Verarbeiter„, „Subprozessor“,Verarbeitung„, „Aufsichtsbehörde“ und „Dritte“ haben die in Artikel 4 der DSGVO, oder, soweit anwendbar, im CCPA angegebenen Bedeutungen.

2. Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze

(a) Sinch und der Kunde müssen jeweils die Bestimmungen und Verpflichtungen einhalten, die ihnen durch die EU-Datenschutzgesetze auferlegt wurden, und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, und Subprozessoren die Bestimmungen der EU-Datenschutzgesetze einhalten.

3. Details und Umfang der Verarbeitung

(a) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der Vereinbarung erfolgt gemäß den folgenden Bestimmungen und gemäß Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO. Die Parteien können diese Informationen von Zeit zu Zeit ändern, wenn die Parteien dies nach vernünftigem Ermessen für erforderlich halten, um diese Anforderungen zu erfüllen.

(i) Gegenstand und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in der Hauptvereinbarung festgelegt.

(ii) Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Gemäß der Hauptvereinbarung bietet Sinch dem Kunden bestimmte Dienste wie Nachrichten- und E-Mail-Dienste sowie Sprachanrufe und andere Kommunikationsdienste zur Verfügung, die in der Hauptvereinbarung näher ausgeführt werden, und die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten. Vorbehaltlich Abschnitt 3(a)(iv) umfassen solche Verarbeitungsaktivitäten (a) die Bereitstellung der Dienste; (b) die Erkennung, Verhinderung und Lösung von Sicherheits- und technischen Problemen; und (c) die Beantwortung von Supportanfragen des Kunden.

(iii) Die Arten der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten: Die an das Netz von Sinch übermittelten personenbezogenen Daten, deren Umfang vom Datenverantwortlichen nach eigenem Ermessen festgelegt und kontrolliert wird, können Name, E-Mail, IP-Adresse. Telefonnummer und andere personenbezogene Daten, die in den Kontaktlisten und im Nachrichten- oder Anrufinhalt enthalten sind, umfassen.

(iv) Ausschluss des unabhängigen Verantwortlichen: Ungeachtet anderer Bestimmungen hierin handelt Sinch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten als Teil der Dienste, einschließlich der Übertragung und des Austauschs von SMS über Telekommunikationsnetze und anderer Nachrichten und Kommunikationen, wie E-Mails, Sprache und anderer Medien über andere Kommunikationsplattformen, unabhängig davon, ob der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter handelt, als unabhängiger Verantwortlicher und nicht als gemeinsamer Verantwortlicher, um seine Kommunikationsdienste bereitzustellen und seine notwendigen Funktionen und Geschäfte (einschließlich der Kontrolle, Sicherheit und Wartung seines Netzwerks, der Verwaltung seines Geschäfts und der Compliance-Funktionen) als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen unter den geltenden Gesetzen auszuführen Die Kategorien der betroffenen Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen: Absender und Empfänger von E-Mail und SMS-Nachrichten, Sprachanrufen und anderen Mitteilungen.

(b) Sinch verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden (i) nur zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Hauptvereinbarung und (ii) gemäß den in diesem AV-Vertrag beschriebenen dokumentierten Anweisungen oder wie vom Kunden von Zeit zu Zeit anderweitig angewiesen. Die Anweisungen dieses Kunden sind in der entsprechenden Bestellung, Leistungsbeschreibung, Support-Ticket, anderen schriftlichen Mitteilungen oder gemäß den Anweisungen des Kunden zur Nutzung der Dienste (z. B. über eine API oder eine Systemsteuerung) zu dokumentieren.

(c) Wenn Sinch der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Kunden gegen die Bestimmungen der Hauptvereinbarung oder dieses AV-Vertrag oder gegen die DSGVO oder andere geltende Datenschutzbestimmungen verstößt, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. In beiden Fällen ist Sinch berechtigt, die Ausführung der entsprechenden Anweisung zu verschieben, bis sie vom Kunden geändert oder sowohl vom Kunden als auch von Sinch einvernehmlich vereinbart wurde.

(d) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung und Verwaltung der von den Diensten übermittelten oder übertragenen personenbezogenen Daten, einschließlich: (i) Überprüfung der Adressdaten des Empfängers wie Telefonnummer oder Adresse und deren korrekte Eingabe in die Dienste (ii) angemessene Benachrichtigung eines Empfängers über die Unsicherheit von E-Mails oder Nachrichten als Mittel zur Übermittlung personenbezogener Daten (sofern zutreffend), (iii) angemessene Begrenzung der Menge oder Art der Informationen, die durch die Dienste offengelegt werden (iv) Verschlüsselung aller über die Dienste übertragenen personenbezogenen Daten, sofern dies nach geltendem Recht angemessen oder erforderlich ist (z. B. durch Verwendung verschlüsselter Anhänge, PGP-Toolsets oder S/MIME). Wenn der Kunde beschließt, die obligatorische Verschlüsselung nicht zu konfigurieren, erkennt er an, dass die Dienste die Übertragung unverschlüsselter E-Mails im Klartext über das öffentliche Internet und offene Netzwerke umfassen können. Auf die Dienste hochgeladene Informationen, einschließlich Nachrichteninhalte, werden bei der Verarbeitung durch die Sinch Infrastruktur in einem verschlüsselten Format gespeichert.

4. Datenverantwortlicher und Verarbeiter

(a) Für die Zwecke dieses AV-Vertrags ist der Kunde der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Kunden und Sinch ist der Verarbeiter dieser Daten, es sei denn, der Kunde fungiert als Verarbeiter der personenbezogenen Daten des Kunden. In diesem Fall ist Sinch ein Subprozessor.

(b) Sinch muss jederzeit über einen Beauftragten verfügen, der dafür verantwortlich ist, den Kunden (i) bei der Beantwortung von Anfragen bezüglich der Datenverarbeitung, die von betroffenen Personen erhalten wurden, zu unterstützen; und (ii) beim Ausfüllen aller rechtlichen Informationen und Offenlegungspflichten, die für die Datenverarbeitung gelten und damit verbunden sind. Diese Unterstützung kann unter privacy@mailgun.com für Sinch Email und dpo@sinch.com für andere Sinch Dienste werden.

(c) Der Kunde garantiert, dass:

(i) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden auf rechtlichen Gründen für die Verarbeitung basiert, wie dies nach den EU-Datenschutzgesetzen erforderlich sein kann, und alle erforderlichen Rechte, Berechtigungen, Registrierungen und Einwilligungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Hauptvereinbarung während der gesamten Laufzeit der Hauptvereinbarung getroffen hat und mit und gemäß den EU-Datenschutzgesetzen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Sinch gemäß diesem AV-Vertrags und der Hauptvereinbarung aufrecht erhält;

(ii) er berechtigt ist und über alle erforderlichen Rechte, Berechtigungen und Einwilligungen verfügt, um die personenbezogenen Daten des Kunden an Sinch zu übertragen und Sinch anderweitig die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden in seinem Namen zu gestatten, damit Sinch die personenbezogenen Daten des Kunden rechtmäßig verwenden, verarbeiten und übertragen kann, um die Dienste zu erbringen und die anderen Rechte und Pflichten von Sinch gemäß diesem AV-Vertrag und der Hauptvereinbarung zu erfüllen;

(iii) seine betroffenen Personen über den Einsatz von Verarbeitern bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informieren wird, soweit dies nach den geltenden EU-Datenschutzgesetzen erforderlich ist; und

(iv) in angemessener Zeit und soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, auf Anfragen von betroffenen Personen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten reagieren und Sinch rechtzeitig entsprechende Anweisungen erteilen wird.

5. Vertraulichkeit

(a) Sinch stellt sicher, dass jeder seiner Mitarbeiter und Subprozessoren, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden berechtigt sind, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt und mit den einschlägigen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen geschult ist.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

(a) Sinch ergreift und dokumentiert in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden vernünftige und angemessene Maßnahmen, wie in Annex 2 beschrieben, in Bezug auf die Sicherheit der Sinch Infrastruktur und der zur Bereitstellung der Dienste verwendeten Plattformen, wie in der Hauptvereinbarung beschrieben, erforderlich sind und (b) auf begründete Anfrage auf Kosten des Kunden den Kunden dabei unterstützen, die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Artikel 32 der DSGVO sicherzustellen.

(b) Die internen Betriebsverfahren von Sinch müssen den spezifischen Anforderungen eines effektiven Datenschutzmanagements entsprechen.

7. Anträge von betroffenen Personen

(a)Sinch bietet spezielle Tools, um Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zu unterstützen Dazu gehören unsere APIs und Schnittstellen zum Durchsuchen von Ereignisdaten, Unterdrücken und Abrufen von Nachrichteninhalten. Wenn Sinch eine Beschwerde, Anfrage oder Anforderung (einschließlich Anfragen von betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß den EU-Datenschutzgesetzen) in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden direkt von betroffenen Personen erhält, benachrichtigt Sinch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beschwerde, Anfrage oder Anforderung. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt Sinch den Kunden auf Kosten des Kunden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, bei der Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, auf Anfragen zur Ausübung dieser Rechte der betroffenen Personen zu reagieren.

8. Verletzungen personenbezogener Daten

(a) Sinch wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald Sinch Kenntnis von einer Verletzung von personenbezogenen Daten erhält, die sich auf die personenbezogenen Daten des Kunden auswirkt. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die Sinch zur Verfügung stehen, unternimmt Sinch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Kunde auf Kosten des Kunden alle Verpflichtungen zur Meldung oder Information von Regulierungsbehörden, betroffene Personen und andere Personen, die gegen solche personenbezogenen Daten verstoßen, in dem nach den EU-Datenschutzgesetzen erforderlichen Umfang erfüllen kann.

9. Datenschutz-Folgenabschätzungen

(a) Sinch leistet dem Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen auf Kosten des Kunden angemessene Unterstützung bei etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Aufsichtsbehörden, sofern dies für den Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den EU-Datenschutzgesetzen erforderlich ist.

10. Audits

(a) Sinch stellt dem Kunden auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die zumutbar sind, um die Einhaltung des AV-Vertrags durch den Kunden nachzuweisen.

(b) Der Kunde oder ein beauftragter externer Prüfer kann auf schriftlichen begründeten Antrag eine Überprüfung in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch Sinch und in dem nach den Datenschutzgesetzen erforderlichen Umfang durchführen, ohne den Geschäftsbetrieb von Sinch zu unterbrechen und die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

(c) Das oben in Absatz 10(b) beschriebene Auditrecht gilt für den Kunden, falls Sinch keine ausreichenden Nachweise seiner Einhaltung der Bestimmungen dieses AV-Vertrags vorgelegt hat. Ausreichende Nachweise umfassen die Vorlage entweder: (i) einer Zertifizierung über die Einhaltung von ISO 27001 oder anderen von Sinch implementierten Standards (Geltungsbereich wie im Zertifikat definiert) oder (ii) eines Audit- oder Bescheinigungsberichts eines unabhängigen Dritten. Ein Audit, wie in diesem Absatz 10 beschrieben, wird auf Kosten und Aufwand des Kunden durchgeführt.

11. Rückgabe oder Zerstörung der personenbezogenen Daten des Kunden

(a)Der Kunde kann durch schriftliche Mitteilung an Sinch , spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptvereinbarung, die Rückgabe und/oder Löschbescheinigung aller Kopien der personenbezogenen Daten des Kunden verlangen, die sich in der Kontrolle oder im Besitz von Sinch und Subprozessoren befinden. Sinch stellt eine Kopie der Daten des Kunden in einer Form zur Verfügung, die gelesen und weiterverarbeitet werden kann.

(b) Innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Terminierung des Kontos muss Sinch alle gemäß diesem AV-Vertrag verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen und/oder zurückgeben, es sei denn, der Kunde verlangt die Rückgabe personenbezogener Daten wie vorstehend in Absatz 11(a) beschrieben. Diese Bestimmung hat keinen Einfluss auf potenzielle gesetzliche Pflichten der Parteien in Bezug auf die Aufbewahrung von Aufzeichnungen für gesetzlich, durch die Satzung oder die Vereinbarung festgelegte Aufbewahrungsfristen.

(c) Alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung entstehen, trägt der Kunde.

12. Datenübermittlungen

(a) Die Standardvertragsklauseln und, falls erforderlich, der Nachtrag für das Vereinigte Königreich, wonach Sinch als Datenimporteur und der Kunde als Datenexporteur auftritt, sind Bestandteil dieses AV-Vertrags. Wenn die Vereinbarung von Sinch mit einem Subprozessor eine eingeschränkte Übertragung beinhaltet, stellt Sinch sicher, dass die Weiterleitungsbestimmungen der Standardvertragsklauseln in die Hauptvereinbarung zwischen Sinch und dem Subprozessor aufgenommen oder anderweitig geschlossen werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sein Prüfungsrecht in den Standardvertragsklauseln auszuüben, indem er Sinch anweist, die Prüfung gemäß Absatz 10 durchzuführen.

(b) Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Sinch im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste im Rahmen der Vereinbarung personenbezogene Daten innerhalb seiner Unternehmensgruppe übertragen kann. Diese Übertragungen sind für die globale Bereitstellung der Dienste erforderlich.

(c) Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und/oder ihren Mitgliedstaaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich an Länder, die kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Datenschutzgesetze der vorgenannten Gebiete gewährleisten, soweit solche Übertragungen den Datenschutzgesetzen und -bestimmungen unterliegen und um angemessene Schutzmaßnahmen umzusetzen, werden folgende Schutzmaßnahmen getroffen: (i) Standardvertragsklauseln gemäß dem Beschluss 2021/914/EU der Europäischen Kommission und (2) zusätzliche Schutzmaßnahmen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Grundsätze zur Datenverschlüsselung und Datenminimierung.

13. Unterverarbeitung

(a) Der Kunde ermächtigt Sinch hiermit im Allgemeinen, Subprozessoren gemäß diesem Absatz 13 und Anhang 1 zu ernennen. Sinch stellt sicher, dass Subprozessoren an schriftliche Vereinbarungen gebunden sind, nach denen sie mindestens das von Sinch gemäß diesem AV-Vertrag geforderte Datenschutzniveau gewährleisten müssen. Der Kunde ermächtigt Sinch außerdem ausdrücklich weiterhin die Subprozessoren zu verwenden, die zum Zeitpunkt des AV-Vertrags bereits beschäftigt waren, wie in Abschnitt (b) angegeben.

(b) Die derzeitigen Subprozessoren für die Dienste sind unter https://sinch.com/data-protection-agreement/sub-processors/ aufgeführt (“ Verzeichnis der Subprozessoren“). Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Benachrichtigung über neue Subprozessoren über den Abonnement-Mechanismus unter https://sinch.com/data-protection-agreement/sub-processors/ abonniert, wird Sinch den Kunden über diesen Mechanismus dreißig (30) Tage im Voraus über alle beabsichtigten Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch eines Subprozessors informieren. Wenn der Kunde Sinch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung alle Einwände aus angemessenen Gründen gegen den vorgeschlagenen Termin schriftlich mitteilt, ernennt Sinch diesen vorgeschlagenen Subprozessor erst, wenn angemessene Schritte unternommen wurden, um die Einwände des Kunden zu lösen und dem Kunden wurde eine angemessene schriftliche Erläuterung der ergriffenen Maßnahmen übermittelt. Wenn Sinch und der Kunde die Ernennung eines Subprozessors nicht innerhalb einer angemessenen Frist lösen können, hat jede Partei das Recht, die Hauptvereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen.

(c) Sinch ist verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen von Subprozessoren, wie es dem Kunden gegenüber für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen in Bezug auf die in diesem AV-Vertrag aufgeführten Angelegenheiten der Fall ist.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(a) Die Parteien dieses AV-Vertrags unterwerfen sich hiermit der in der Hauptvereinbarung festgelegten Gerichtsstandswahl in Bezug auf Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus diesem AV-Vertrags ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Existenz, Gültigkeit oder Beendigung oder die Folgen seiner Nichtigkeit.

(b) Dieser AV-Vertrag und alle außervertraglichen oder sonstigen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen des Landes oder Gebiets, das zu diesem Zweck in der Hauptvereinbarung festgelegt ist.

(c) Ungeachtet des Vorstehenden in den Absätzen (a) und (b) unterliegen alle Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den in diesen AV-Vertrag aufgenommenen Standardvertragsklauseln ergeben, dem Recht des in Anhang 1 genannten EU-Mitgliedstaates, wie es für die Gültigkeit dieser Standardvertragsklauseln gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914/ der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 erforderlich ist.

15. Rangfolge

(a) In Bezug auf den Gegenstand dieses AV-Vertrags im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses AV-Vertrags und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Hauptvereinbarung und (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Namen der Parteien unterzeichnet) Vereinbarungen, die nach dem Datum dieses Nachtrags geschlossen wurden oder angeblich geschlossen werden sollen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieses Nachtrags.

16. Abtrennung

(a) Sollte eine Bestimmung dieses AV-Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest dieses AV-Vertrags gültig und in Kraft. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird entweder (i) nach Bedarf geändert, um ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit sicherzustellen, während die Absichten der Parteien so genau wie möglich gewahrt werden, oder, falls dies nicht möglich ist, (ii) so ausgelegt, als ob die ungültige Bestimmung oder ein nicht durchsetzbarer Teil nie darin enthalten gewesen war.

17. Beendigung

(a) Mit der Kündigung der Hauptvereinbarung, werden dieser AV-Vertrag und die Standardvertragsklauseln mit der Erfüllung der Verpflichtung von Sinch zur Löschung der personenbezogenen Date, die gemäß Absatz 11 verarbeitet werden, beendet.

(b) Jede Änderung oder Variation dieses Nachtrags ist für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie ist schriftlich festgelegt und von bevollmächtigten Vertretern der einzelnen Parteien unterzeichnet.

* * *

ZU URKUND DESSEN wird dieser Nachtrag geschlossen und ist ab dem oben genannten Datum verbindlicher Bestandteil der Hauptvereinbarung.

ANHANG 1

STANDARDVERTRAGSKLAUSELN

In Bezug auf die Standardvertragsklauseln vereinbaren die Parteien Folgendes:

(a) Modul 2 (vom Datenverantwortlichen zum Datenverarbeiter) gilt, wenn Sinch als Datenverarbeiter des Kunden fungiert; Modul 3 (vom Datenverarbeiter zu Datenverarbeiter) gilt, wenn Sinch als Unterauftragsverarbeitern des Kunden fungiert. Für jedes Modul, falls zutreffend;

(b) Klausel 7 (Kopplungsklausel) ist aufgenommen;

(c) Für die Zwecke von Klausel 9.a) (Einsatz von Unterauftragsverarbeitern) gilt Option 2: Allgemeine schriftliche Genehmigung. Der Datenimporteur besitzt die allgemeine Genehmigung des Datenexporteurs für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Datenimporteur informiert den Datenexporteur mindestens dreißig (30) Tage im Voraus ausdrücklich schriftlich über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch die Hinzufügung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern;

(d) Die fakultative Formulierung in Klausel 11 (Rechtsbehelfe) zu unabhängigen Abwicklungsgremien wurde nicht übernommen;

(e) Für die Zwecke von Klausel 13 (Aufsicht) fungiert die IMY, die schwedische Datenschutzbehörde (Integritetsskyddsmyndigheten) als zuständige Aufsichtsbehörde;

(f) Option 1 von Klausel 17 (Geltendes Recht) gilt, und die Standardvertragsklauseln unterliegen den Gesetzen Schwedens;

(g) Für die Zwecke von Klausel 18 (Wahl des Gerichtsstands und der Gerichtsbarkeit) entscheiden die Gerichte Schwedens über alle Streitigkeiten, die sich aus den Standardvertragsklauseln ergeben;

(h) Anlagen IA (Liste der Vertragsparteien) und Anlage IB (Beschreibung der Übertragung) sind unter Verwendung der in der Hauptvereinbarung festgelegten und in Absatz 3 des Av-Vertrags aufgeführten Informationen und Einzelheiten auszufüllen;

(i) Anhang IB (Beschreibung der Übertragung) muss weiter ausgefüllt werden, indem angegeben wird, dass keine vertraulichen Daten übertragen werden. Die Häufigkeit der Übertragung muss kontinuierlich sein. Bei Übertragungen an Unterauftragsverarbeiter entsprechen Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung denen des Datenimporteurs;

(j) Für den Zweck von Anhang IC ist die zuständige Aufsichtsbehörde in Übereinstimmung mit Klausel 13 IMY, die schwedische Datenschutzbehörde, (Integritetsskyddsmyndigheten),

(k) Für die Zwecke von Anhang II sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Anlage 2 des Av-Vertrags beschrieben;

(l) Für die Zwecke von Anhang III ist die Liste der Unterauftragsverarbeiter in Anhang 3 des Nachtrags enthalten;

(m) wenn die eingeschränkte Übertragung der Verordnung unterliegt, da sie Teil des Gesetzes von England und Wales, Schottland und Nordirland (UK DSGVO) ist, werden die Standardvertragsklauseln den folgenden Nachtrag des Vereinigten Königreichs enthalten:

         (i) Für die Zwecke von Tabelle 1 ist das Startdatum das Datum der Unterschrift der Vereinbarung über die Datenverarbeitung (AV-Vertrag) und die Details der Parteien werden unter Verwendung der Informationen und Details im Hauptvertrag ausgefüllt;

         (ii)Für die Zwecke von Tabelle 2 handelt es sich bei der Version der genehmigten EU-SCCs, der das UK Addendum beigefügt ist, um die gemäß diesem Anhang 1 abgeschlossenen Standardvertragsklauseln, wobei das Datum das Datum des Inkrafttretens dieses Nachtrags ist;

         (iii) Für die Zwecke von Tabelle 3 sind die Anhangsinformationen wie in Absatz (h) – (l) dieses Anhang 1 beschrieben; und

         (iv) Für die Zwecke von Tabelle 4 kann die als Importeur handelnde Sinch Gesellschaft den britischen Nachtrag beenden, wenn sich der genehmigte Nachtrag ändert.

ANHANG 2

INFORMATIONSSICHERHEIT – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN

Die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen, die in diesem Anhang enthalten sind, sind Maßnahmen, die auf die von Sinch erbrachte(n) Dienstleistung(en) anwendbar sind. Falls erforderlich, kann Sinch für die Dienstleistungen weitere Technische und Organisatorische Maßnahmen in die Dienstleistungsbestellung oder die Dienstleistung aufnehmen

1) Inventar der Informationen und anderer zugehöriger Vermögenswerte

Ein Inventar von Informationen und anderen zugehörigen Vermögenswerten, einschließlich der Inhaber, wird erstellt und gepflegt. Für jeden Vermögenswert im Inventar wurde gemäß der Kennzeichnungsrichtlinie für Vermögenswerte („asset tagging policy“) ein Inhaber benannt.

2) Informationen zur Authentifizierung

Die Zuweisung und Verwaltung von Authentifizierungsinformationen wird durch einen Managementprozess gesteuert, der auch die Anleitung des Personals über den angemessenen Umgang mit Authentifizierungsinformationen umfasst.

Insbesondere sieht Sinch hierbei vor, dass:

  • die zulässigen Zeichen, die verwendet werden können, nicht eingeschränkt werden;.
  • Passwörter mindestens 16 Zeichen haben.;
  • geheime Fragen nicht als einzige Voraussetzung für das Zurücksetzen von Kennwörtern verwendet werden.;
  • eine E-Mail-Bestätigung für eine Passwortänderungsanfrage verlangt wird.;
  • bei der Passwortänderung zusätzlich zum neuen Passwort das aktuelle Passwort abgefragt wird.;
  • neu erstellte Passwörter anhand von Listen mit gängigen Passwörtern oder Datenbanken mit durchgesickerten Passwörtern abgeglichen werden.;
  • bestehende Benutzerpasswörter regelmäßig auf Kompromittierung überprüft werden.;
  • Gespeicherte Geheimnisse mit einer geeigneten Einweg-Schlüsselableitungsfunktion „gesalted“ und „gehasht“ werden.;
  • eine angemessene Kontosperrung und einen Brute-Force-Schutz für den Kontozugriff eingesetzt werden, bei dem bei maximal 5 fehlgeschlagene Anmeldungen, eine Sperre für 30 Minuten erfolgt.;
  • die letzten 24 Passwörter nicht wieder verwendet werden dürfen.
  • Passwortänderung 365 Tage möglich sind.;
  • Passwörter für Gastnetzwerke, die ein geringes Risiko darstellen, so eingestellt werden können, dass sie nie ablaufen, wenn die Anforderungen an die Passwortlänge (mindestens 16 Zeichen) eingehalten werden.;
  • MFA & SSO in allen Anwendungsfällen eingesetzt werden.

3) Zugangsrechte

Zugriffsrechte auf Informationen und andere zugehörige Vermögenswerte werden in Übereinstimmung mit den themenspezifischen Richtlinien und Regeln des Unternehmens für Zugriffskontrollen bereitgestellt, überprüft, geändert und entfernt.

Insbesondere werden bei Sinch:

  • Die Zugangsrechte vierteljährlich überprüft.;
  • Benutzerkonten, die seit mehr als 90 Tagen inaktiv sind, deaktiviert.;
  • für alle Zugangssysteme in den Büros vierteljährliche Zugriffsüberprüfungen durchgeführt, um zu überprüfen, dass die Zugriffsrechte der Benutzer noch gültig sind.

4) IKT-Funktionsbereitschaft für die Geschäftskontinuität

Die IKT-Funktionsbereitschaft wird auf der Grundlage von Geschäftskontinuitätszielen und IKTKontinuitätsanforderungen geplant, umgesetzt, gewartet und getestet.

Insbesondere bei Sinch:

  • verfügen alle Geschäftsbereiche über einen oder mehrere Disaster-Recovery-Pläne, die speziell auf das Produktangebot abgestimmt sind.;
  • wird der DRP jährlich mit Hilfe der Vorfallsimulation getestet.

5) Sensibilisierung für die Informationssicherheit, Aufklärung und Schulung

Die Mitarbeiter des Unternehmens und jeweilige interessierte Kreise erhalten eine angemessene Sensibilisierung für die Informationssicherheit, Ausbildungen und Schulungen sowie regelmäßige Aktualisierungen der Informationssicherheitsrichtlinie des Unternehmens, themenspezifischer Richtlinien und Verfahren, die für ihre jeweilige Funktion relevant sind.

Insbesondere, gilt bei Sinch:

  • dass diese alle Mitarbeiter innerhalb von 3 Wochen nach Arbeitsbeginn abschließen bzw. zur Verfügung gestellt bekommen.;
  • alle Mitarbeiter haben in den letzten 12 Monaten eine ISA-Schulung absolviert.;
  • dass der Inhalt der ISA-Schulung alle 12 Monate aktualisiert wird.

6) Kapazitätsmanagement

Die Nutzung der Ressourcen wird überwacht und entsprechend dem aktuellen und erwarteten Kapazitätsbedarf angepasst.

7) Schutz vor Malware

Der Schutz vor Malware wird durch eine angemessene Sensibilisierung der Benutzer umgesetzt und unterstützt. Alle Endgeräte sollten über eine EDR-Endpunkt-Erkennung verfügen.

8) Management von technischen Schwachstellen

Es werden Informationen über technische Schwachstellen der verwendeten Informationssysteme eingeholt, die Gefährdung von Sinch durch solche Schwachstellen wird bewertet und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Insbesondere werden bei Sinch:

  • Schwachstellen-Scans alle 7 Tage durchgeführt.;
  • Sicherheits-Patches auf alle Komponenten des Anwendungsstapels mit einem Schweregrad höher als „Mittel“, wie vom Herausgeber des Patches festgelegt, innerhalb eines Monats (30 Tage) nach der Veröffentlichung angewendet.;
  • ein Pen-Test alle 12 Monate sowie Tests entsprechend des Black-Box-Handbuchs durchgeführt.

9) Konfigurationsmanagement

Konfigurationen, einschließlich Sicherheitskonfigurationen von Hardware, Software, Diensten und Netzwerken werden anhand der folgenden Standards festgelegt, dokumentiert, umgesetzt, überwacht und überprüft: NIST 800-53 und CIS-Kontrollen.

10) Informationssicherung

Sicherungskopien von Informationen, Software und Systemen werden in Übereinstimmung mit der vereinbarten themenspezifischen Richtlinie für Sicherungskopien aufbewahrt und regelmäßig getestet. Die Sicherungsroutine legt mindestens das Folgende fest:

  • Sicherungsintervalle (mindestens wöchentlich).;
  • Anforderungen an die Aufbewahrung.;
  • Speicherort für die Datensicherung.;
  • Umfang der Sicherung (z. B. Daten, Konfigurationen, vollständige Systemsicherung).;
  • Sicherungs-Strategie (z.B. online versus offline, Anzahl der Sicherungen, Verhältnis zwischen vollständiger und inkrementeller Sicherung).;
  • Tests zur Wiederherstellung von Sicherungskopien werden für geschäftskritische Systeme mindestens vierteljährlich und für alle anderen Systeme mindestens einmal jährlich durchgeführt.

11) Überwachungsaktivitäten

Netze, Systeme und Anwendungen werden auf anomales Verhalten überwacht und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um potenzielle Informationssicherheitsvorfälle festzustellen. Netze, Systeme und Anwendungen werden auf anomales und schädliches Verhalten überwacht, um potenzielle Sicherheitsvorfälle zu erkennen.

12) Netzwerksicherheit

Netzwerke und Netzgeräte werden gesichert, verwaltet und kontrolliert, um Informationen in Systemen und Anwendungen zu schützen. Bei Sinch werden bzw. müssen beispielsweise:

  • Daten im Ruhezustand auf Servern, Anwendungen und Datenbanken verschlüsselt (mindestens AES256). Daten bei der Übertragung verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher).;
  • eine Angemessene Protokollierung und Überwachung durchgeführt, um die Aufzeichnung und Erkennung von Aktionen zu ermöglichen, die sich auf die Informationssicherheit auswirken können oder dafür relevant sind, einschließlich DER.;
  • der Produktverantwortliche (Product owner) muss die Dokumentation einschließlich der Netzwerkdiagramme und Konfigurationsdateien der Geräte (z. B. Router, Switches) auf dem neuesten Stand halten.;
  • die eingehenden und ausgehenden Verbindungen von Systemen zum Netz, z. B. durch Firewalls, eingeschränkt und gefiltert, um die Zahl der gefährdeten Objekte sowohl intern als auch extern zu minimieren.;
  • Netzwerkgeräte gehärtet (“hardening”)
  • Netzverwaltungskanäle vom übrigen Netzverkehr getrennt.;
  • kritischer Teilnetze vorrübergehend isoliert (z. B. mit Zugbrücken („drawbridges“)), wenn das Netz angegriffen wird.;

13) Verwaltung des Lebenszyklus von Systemen Es werden Regeln für die sichere Entwicklung von Software und Systemen aufgestellt und angewendet.

Beispielsweise bei Sinch:

  • das System ist auf eine sichere Art und Weise entwickelt worden, indem je nach Bedarf Bedrohungsmodelle verwendet wurden.;
  • gibt es einen Plan für die Wartung des Systems in Übereinstimmung mit der Kontrolle des

Schwachstellenmanagements.;

  • Es gibt einen Verantwortlichen für das Systems.;
  • Es gibt einen Plan, das System zu ersetzen (Null-Altlasten-Richtlinie).;

14) Sicherheitstests in Entwicklung und Abnahme

Sicherheitsprüfverfahren werden im Entwicklungszyklus definiert und implementiert.

  • SAST und Scans zur Erkennung von Schwachstellen und Geheimnissen in CICD-Pipelines. Wenn möglich DAST
  • Keine kritischen oder schwerwiegenden Sicherheitslücken vor der Bereitstellung für Kunden zu beheben.;
  • Sichere Verwaltung der Netzwerkinfrastruktur.;
  • Alle Projekte folgen den Sicherheitschecklisten für die Produktfreigabe.

15) Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit der Orte, an denen

personenbezogene Daten verarbeitet werden Bei Sinch wurden physische und ökologische Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Zum Beispiel, werden bei Sinch:

  • Sicherheitsabgrenzungen definiert und verwendet, um Bereiche zu schützen, die Informationen und andere zugehörige Vermögenswerte enthalten.;
  • sichere Bereiche durch geeignete Zugangskontrollen und Zugangspunkte geschützt.;
  • die physische Sicherheit von Büros, Räumen und Einrichtungen konzipiert und umgesetzt.;
  • das Gelände ständig auf unbefugten physischen Zugang überwacht.;
  • der Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen, wie Naturkatastrophen und anderen absichtlichen oder unabsichtlichen physischen Bedrohungen der Infrastruktur, entworfen und umgesetzt.;
  • Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeit in Sicherheitsbereichen konzipiert und umgesetzt.;
  • „Clean-Desk-Regeln“ in Bezug auf den Umgang mit Papieren und Wechseldatenträgern auf dem Schreibtisch und „Clean-Screen-Regeln“ für den Umgang mit Bildschirmen in Informationsverarbeitungsanlagen festgelegt und entsprechend durchgesetzt.;
  • die Geräte sicher und geschützt platziert.;
  • Vermögenswerte außerhalb des Standorts geschützt.;
  • Speichermedien während ihres Lebenszyklus von Erwerb, Verwendung und Transport bis zur Entsorgung gemäß dem Klassifizierungsschema und den Handhabungsanforderungen des Unternehmens verwaltet.;
  • Informationsverarbeitungseinrichtungen vor Stromausfällen und anderen Störungen geschützt, die durch Ausfälle der unterstützenden Versorgungseinrichtungen verursacht werden.;
  • Kabel, die Strom, Daten oder unterstützende Informationsdienste transportieren, vor Überwachung, Störungen oder Schäden geschützt.;
  • die Ausrüstungen ordnungsgemäß gewartet, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
  • Geräte, die Speichermedien enthalten, überprüft, um sicherzustellen, dass alle sensiblen Daten und lizenzierte Software vor der Entsorgung oder Wiederverwendung entfernt oder sicher überschrieben worden sind.

Sinch hat auch ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) gemäß ISO/IEC 27001:2022 eingeführt.

16) Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Datenspeicherung

Es wurden Maßnahmen eingerichtet, um eine begrenzte Speicherung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Sinch, zum Beispiel,:

  • hat eine Richtlinie zur Datenaufbewahrung, in der klar festgelegt ist, welche Arten von Daten erhoben werden, wie lange sie aufbewahrt werden und wann sie gelöscht werden.;
  • hat automatisierter Löschprozesse implementiert.;
  • führt Regelmäßige .berprüfung und Aktualisierung der Aufbewahrungsrichtlinie durch.;
  • begrenzt die Datenerhebung auf das, was für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich ist.;
  • schult Mitarbeiter in Sachen Datenspeicherung.;
  • überprüft und überwacht regelmäßig die Datenaufbewahrung.;
  • setzte Verschlüsselungen zum Schutz der gespeicherten Daten ein, um das Risiko unbefugter Zugriffe oder Offenlegungen zu verringern.

17) Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht

Es wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um den Anforderungen der Rechenschaftspflicht gerecht zu werden. Sinch, zum Beispiel,:

  • hat Datenschutzrichtlinien verabschiedet und umgesetzt.;
  • verfolgt den Ansatz des „Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen“.
  • hat schriftliche Verträge mit Organisationen abgeschlossen, die personenbezogene Daten im Auftrag von Sinch verarbeiten.;
  • Dokumentiert seine Verarbeitungstätigkeiten.;
  • hat Datenschutz-Folgenabschätzungen durchgeführt.;
  • hat einen Datenschutzbeauftragten für die Unternehmensgruppe benannten.

18) Maßnahmen zur Ermöglichung der Datenübertragbarkeit und zur Gewährleistung der Löschung

Bei Sinch werden Maßnahmen ergriffen, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu ermöglichen. Sinch, zum Beispiel,:

  • löscht personenbezogene Daten aus Back-up-Systemen und sofern notwendig auch aus aktiven Systemen und teilt den Betroffenen klar mit, was mit seinen Daten geschieht.;
  • setzt sich mit jedem Empfänger in Verbindung, um ihn über die Löschung zu informieren, wenn die personenbezogenen Daten an andere weitergegeben wurden, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Wenn personenbezogene Daten in einer Online-Umgebung veröffentlicht wurden, ergreift das Unternehmen angemessene Maßnahmen, um anderen datenschutzrechtlich Verantwortlichen, die diese Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass sie Links, Kopien oder Replikationen dieser Daten löschen müssen.;
  • teilt der betroffenen Person auf Anfrage mit, welche Dritten die personenbezogenen Daten erhalten haben.;
  • stellt personenbezogene Daten auf Anfrage in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Wenn möglich und wenn eine Person es wünscht, kann das Unternehmen die Informationen direkt an ein anderes Unternehmen weitergeben.

19) Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensparsamkeit

Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Menge der verarbeiteten Daten zu minimieren. Sinch hat beispielsweise für jede Verarbeitungstätigkeit:

  • Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass die Erhebung personenbezogener Daten dem Zweck angemessen und erheblich ist sowie sich streng auf das Maß beschränkt, das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.;
  • geprüft, dass sie die Zwecke ihrer Verarbeitungstätigkeit nicht mit weniger in die Privatsphäre eingreifenden Daten (z. B. Arbeit mit weniger granularen Daten) oder eingreifenden Verfahren (d. h. mit weniger eingreifenden Mitteln) erreichen kann.;
  • die Anforderungen für jedes Datenfeld in Bezug auf den Zweck dokumentiert.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SINCH-DIENSTLEISTUNGEN ("AGB") https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/general-terms-and-conditions/ Tue, 30 Nov 2021 05:19:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/general-terms-and-conditions-4/ Version 6.1 – Date of release: 4 June 2024 1. DEFINITIONEN Großgeschriebene Begriffe sind im Glossar am Ende dieses Dokuments definiert. 2. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN 2.1 Erbringung der Dienstleistung. Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung stellt SINCH dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung. 2.2 Einräumung von Rechten. SINCH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches […]

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Version 6.1 – Date of release: 4 June 2024

1. DEFINITIONEN

Großgeschriebene Begriffe sind im Glossar am Ende dieses Dokuments definiert.

2. ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

2.1 Erbringung der Dienstleistung.

Vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung stellt SINCH dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung.

2.2 Einräumung von Rechten.

SINCH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Dienstleistung wie vertraglich erlaubt ausschließlich für die internen Geschäftsabläufe des Kunden zu nutzen.

2.3 Nutzungsbedingungen.

In Bezug auf die Dienstleistung ist es dem Kunden untersagt:

(a) außer in dem Umfang, in dem auf diese Rechte nicht wirksam verzichtet werden kann, diese zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen,

(b) sie zu vertreiben, zu vermieten, zu verkaufen, zu verpachten oder für nicht zivile Zwecke zu nutzen,

(c) Inhalte oder Daten zu übermitteln, die rechtswidrig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf rechtswidrige Anrufe, oder die Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen, oder

(d) den Betrieb oder die Sicherheit von Sinch zu umgehen oder zu gefährden.

2.4 Überwachung.

SINCH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Nutzung der Dienstleistung zu überwachen (nur soweit im Rahmen der anwendbaren Gesetze erlaubt):

(a) um geltende Gesetze, Verordnungen oder andere behördliche Anfragen oder Anordnungen zu erfüllen, einschließlich der Offenlegung von Kundendaten in Übereinstimmung mit solchen Gesetzen, Verordnungen, Anfragen oder Anordnungen;

(b) um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen;

(c) die Integrität seiner Systeme und Netze sowie der seiner Anbieter zu schützen;

(d) soweit dies zur Bereitstellung und Unterstützung der Dienstleistung erforderlich ist; oder

(e) wie anderweitig vom Kunden genehmigt oder verlangt.

2.5 Compliance.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage von SINCH unverzüglich alle Informationen über die Kundendaten oder die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zur Verfügung zu stellen:

(a) um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden festzustellen und

(b) als Antwort auf eine Anfrage einer Aufsichtsbehörde oder einer staatlichen, justiziellen oder öffentlichen Behörde.

Um Zweifel auszuschließen: Sinch kann Kundeninformationen und Kundendaten an Dritte weitergeben, die gemäß diesem Abschnitt Informationen anfordern.

2.6 Betriebsanweisungen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung in Übereinstimmung mit den betrieblichen Richtlinien und Grundsätzen zu nutzen, im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste.

2.7 Sperrung der Dienstleistung.

SINCH kann die Nutzung der Dienstleistung sperren:

(a) soweit dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften erforderlich ist;

(b) um das SINCH-Netzwerk zu warten (geplant oder in Notfällen) oder zu reparieren;

(c) wenn die Nutzung eine Gefahr für die Integrität oder den weiteren Betrieb des SINCH-Netzwerkes oder eines Teils davon darstellt;

(d) wenn die Nutzung gegen die Vereinbarung verstößt oder SINCH aufgrund der Nutzung rechtlich haftbar gemacht werden kann;

(e) nach dem alleinigen Ermessen von SINCH, wenn das Unterlassen der Sperrung eine wesentliche Beeinträchtigung der Dienstleistungen oder ihrer Erbringung durch SINCH zur Folge hätte; oder

(f) wenn SINCH nicht in der Lage ist, die Dienstleistung aufgrund einer Beendigung oder Änderung der Beziehung zwischen SINCH und einem Dritten oder aufgrund der Beendigung oder Aussetzung einer für die Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Lizenz oder Genehmigung bereitzustellen.

SINCH benachrichtigt den Kunden unverzüglich (per E-Mail gestattet) über die Sperrung. SINCH wird sich bemühen, die Aussetzung zeitlich und in ihrem Umfang so zu begrenzen, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist nimmt die Dienstleistung wieder auf, sobald die Ursache für die Sperrung behoben ist. Sofern eine Sperrung auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist, wird SINCH den Dienst wieder aufnehmen, vorausgesetzt dass der Kunde die Ursache für die Sperrung behoben hat und der Kunde alle anfallenden Gebühren für die Wiederherstellung des Anschlusses bezahlt oder, falls keine Gebühren festgelegt sind, SINCH alle angemessenen Kosten und Ausgaben erstattet, die SINCH bei der Wiederaufnahme der Dienstleistung entstanden sind, und weiter vorausgesetzt dass SINCH die Vereinbarung kündigen kann, wenn der Kunde die Ursache für die Sperrung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen behebt.

2.8 Dienste und Anwendungen Dritter

Die Dienstleistung kann Integrationen von Webdiensten enthalten, die von Dritten (andere als SINCH oder seine verbundenen Unternehmen), Software und/oder Anwendung werden und auf die über die Dienstleistung zugegriffen werden kann und die den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten unterliegen.

2.9 Betrugsbekämpfung

SINCH ergreift Maßnahmen, um Betrug und illegale Praktiken bei der Nutzung der Dienstleistung zu erkennen und zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung von Links, die der Kunde bei der Nutzung der Dienstleistung einfügt. SINCH garantiert nicht, dass sie in der Lage ist, die Übertragung von betrügerischen Nachrichten oder Anrufen zu blockieren oder zu verhindern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Konto nicht zur Übermittlung betrügerischer Nachrichten oder Anrufe verwendet wird. Betrug, einschließlich künstlich überhöhtem Datenverkehr, der vom Kunden ausgeht, entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen nach diese Vereinbarung.

3. SINCH’S VERANTWORTLICHKEITEN

3.1 Bereitstellung.

SINCH stellt den Zugang zur Dienstleistung wie in der Bestellformular beschrieben zur Verfügung.

3.2 Support.

SINCH stellt einen Support für die Dienstleistung, wie im Bestellformular angegeben, zur Verfügung.

3.3 Änderungen.

(a) Die Dienstleistung können von SINCH geändert werden. SINCH informiert den Kunden per E-Mail, über das Support-Portal, die Versionshinweise, die Dokumentation oder die Dienstlesitung über die Änderungen. Die Informationen werden per E-Mail übermittelt, wenn es sich bei der Änderung nicht ausschließlich um eine Erweiterung handelt. Die Änderungen können optionale neue Funktionen für die Dienstleistung beinhalten, die der Kunde gemäß der jeweils aktuellen Ergänzungen und Dokumentationen nutzen kann.

(b) Wenn der Kunde feststellt, dass eine Änderung durch SINCH die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden aus legitimen geschäftlichen Gründen nicht zumutbar ist, kann der Kunde seinen Zugang zu der betroffenen Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung an SINCH innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Änderung kündigen.

3.4 Ausgeschlossene Ereignisse.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag haftet SINCH nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer Verpflichtung aus der Vereinbarung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf den Eintritt eines ausgeschlossenen Ereignisses zurückzuführen ist.

4. KUNDENVERANTWORTUNG UND KUNDENDATEN

4.1 Kundenverpflichtungen.

Der Kunde ist verpflichtet:

(a) alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die im Zusammenhang mit den Kundendaten und der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden für diesen gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikationsgesetze und -verordnungen, Exportkontrollgesetze und -verordnungen, Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionsgesetze sowie -verordnungen, Embargos, Listen mit eingeschränkten Staaten oder beschränkende Maßnahmen, die verhängt wurden.

(b) weiterhin alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Rechte, Ermächtigungen oder Bescheinigungen für die Nutzung der Dienstleistung einzuholen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kundendaten, die im Rahmen dieser Nutzung übermittelt werden; und

(c) unverzüglich alle Anweisungen und/oder Anordnungen zu befolgen, die von Zeit zu Zeit von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Kundendaten oder die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden erlassen werden, und SINCH auf Anfrage bei der Anpassung der Dienstleistung an neue Anforderungen oder Festlegungen in vollem Umfang zu unterstützen.

Um Zweifel auszuschließen: Sinch kann Kundeninformationen und Kundendaten an Dritte weitergeben, die gemäß diesem Abschnitt Informationen anfordern.

4.2 Kundendaten.

Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Kundendaten. Der Kunde (i) gewährt SINCH (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer) ein nicht ausschließliches, weltweites Recht zur Nutzung, Änderung, Anpassung und Verarbeitung von Kundendaten zur Analyse, Entwicklung, Testung und zum Betrieb, zur Bereitstellung und Unterstützung der Dienstleistung und/oder Produkte von SINCH und seinen verbundenen Unternehmen und (ii) erkennt an, dass weder SINCH, seine verbundenen Unternehmen noch ihre jeweilige Anbieter irgendeine Kontrolle über die Kundendaten ausüben und bei der Übermittlung und Handhabung von Kundendaten als bloße passiver Durchleitungsstelle fungieren.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle über sein Konto gesendeten Nachrichten als vom Kunden gesendet und/oder genehmigt gelten.

4.3 Personenbezogene Daten.

Der Kunde wird alle personenbezogenen Daten, die für die Nutzung der Dienstleistung erforderlich sind, sowie alle erforderlichen Einwilligungen im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfassen und aufbewahren.

4.4 Unterstützung

Der Kunde ist verpflichtet, in angemessener Weise mit SINCH bei der Bereitstellung und bei dem Support einer Dienstleistung durch SINCH zusammenzuarbeiten, insbesondere bei Diagnose- oder sonstigen Wartungs- oder Upgrade-Aktivitäten.

4.5 Zugang und Sicherheit.

Der Kunde trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Installation, Konfiguration, Sicherheit (einschließlich Firewall-Sicherheit) und Integrität aller Kundeneinrichtungen, -systeme, -geräte, -Proxy-Server, -software, -netzwerke, -netzwerkkonfigurationen und dergleichen (die „Kundengeräte“), die in Verbindung mit den von SINCH bereitgestellten Dienstleistungen verwendet werden oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbindung des Kunden zu Dritten. Der Kunde wird angemessene Sicherheitsstandards aufrechterhalten, um das SINCH-Netzwerk vor unbefugtem Zugriff zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz der Passwörter des Kunden vor der Weitergabe an oder dem Zugriff durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer möglichen oder tatsächlichen unbefugten Nutzung, einem Missbrauch oder Zugriff auf die Dienstleistung erhält.

4.6 Notfallwiederherstellung (Disaster-Revocery).

Der Kunde ist allein für alle Vorkehrungen zur Notfallwiederherstellung (Disaster Recovery), zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und zur Datensicherung in Bezug auf seine eigenen Geräte und alle seine Kundendaten verantwortlich.

4.7. Test-Konto. Sinch kann dem Kunden ein Konto für nicht-produktive Tests, Demonstrationen und Evaluierungen bestimmter Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Bedingungen der Vereinbarung regeln die Nutzung und den Zugang des Kunden zu einem solchen Testkonto und zu den zu testenden Dienstleistungen. Der Kunde stellt sicher, dass das Testkonto und die zu testenden Dienstleistungen ausschließlich zu nicht-produktiven Test-, Demonstrations- und Bewertungszwecken und nicht zu ertragsfähigen, kommerziellen oder sonstigen Zwecken genutzt werden. Der Kunde darf die zu testenden Dienstleistungen nicht mit einer ertragsfähigen IT-Umgebung verbinden. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Anweisungen oder Protokolle zu befolgen, die Sinch dem Kunden in Bezug auf das Testkonto und die zu testenden Dienstleistungen mitteilt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Sinch ein solches Testkonto und solche zu testenden Dienstleistungen jederzeit (mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden) widerrufen kann.

5. GEBÜHREN UND STEUERN

5.1 Gebühren und Zahlung.

Der Kunde zahlt die Gebühren wie im Bestellformular angegeben. Bei Nichtbezahlung kann SINCH nach vorheriger schriftlicher Mitteilung die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden bis zur Zahlung sperren. Der Kunde kann die während der Vertragslaufzeit geschuldeten Gebühren nicht zurückhalten, mindern oder verrechnen. Für jede Rechnung, die der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum begleicht, fallen Zinsen in Höhe des zulässigen Höchstsatzes auf den unbezahlten Betrag an. Die zu zahlenden Gebühren werden unter Bezugnahme auf die von Sinch aufgezeichneten oder protokollierten Daten und nicht unter Bezugnahme auf die vom Kunden aufgezeichneten oder protokollierten Daten berechnet. Die von Sinch ausgestellten Rechnungen sind endgültig, abschließend und für den Kunden verbindlich. Der Kunde kann eine Rechnung spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich und gutgläubig bestreiten, vorausgesetzt, dass der Kunde den unbestrittenen Teil einer solchen Rechnung rechtzeitig bezahlt. Unterlassungen oder Verzögerungen bei der Rechnungsstellung durch Sinch hindern Sinch nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt eine Rechnung zu stellen, und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 

5.2 Steuern.

Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, beinhalten die Gebühren und sonstigen Kosten, die im Rahmen eines Bestellformulars erhoben werden, keine Steuern, einschließlich Quellensteuern, die alle zu Lasten des Kunden gehen. Mit Ausnahme der Einkommens- und Lohnsteuer von SINCH ist der Kunde für alle Steuern, einschließlich Quellensteuern, verantwortlich. Falls SINCH zur Zahlung von Steuern verpflichtet wird (mit Ausnahme der Einkommens- und Lohnsteuer), erstattet der Kunde SINCH diese Beträge und hält SINCH für alle von SINCH gezahlten oder zu zahlenden Steuern und damit verbundenen Kosten frei, die auf diese Steuern zurückzuführen sind.

5.3 Aufrechnung.

SINCH ist ohne Benachrichtigung des Kunden und ungeachtet des Ortes der Zahlung oder der Währung der betreffenden Verpflichtungen berechtigt, alle vom Kunden im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung und/oder eines anderen Vertrags mit SINCH geschuldeten Beträge mit allen Beträgen zu verrechnen, die SINCH dem Kunden schuldet.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Laufzeit.

Die Laufzeit ist die im Bestellformular angegebene.

6.2 Kündigung durch eine der Parteien.

Eine Partei kann die Vereinbarung kündigen:

(a) nach schriftlicher Mitteilung eines wesentlichen Verstoßes durch die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen, sofern der Verstoß nicht innerhalb dieser Frist behoben wird;

(b) wie gemäß den Abschnitten 3.3(b), 7.3(b) oder 8.1(c) zulässig (wobei die Kündigung in jedem dieser Fälle dreißig (30) Tage nach Erhalt der Mitteilung wirksam wird); oder

(c) unverzüglich, wenn die andere Partei Insolvenz anmeldet, zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder anderweitig wesentlich gegen die Abschnitte 11 oder 13.6 verstößt.

6.3 Kündigung durch SINCH.

Zusätzlich zu den in Abschnitt 6.2 genannten Kündigungsrechten kann SINCH die Vereinbarung oder eine bestimmte Dienstleistung, die davon betroffen ist, auch jederzeit kündigen:

(a) bei Kündigung eines Verhältnisses zwischen einem Netzbetreiber, einem dritten Subunternehmer, einem Anbieter oder einem gekoppelten Netzbetreiber und SINCH oder seinen verbundenen Unternehmen oder bei Einstellung des Supports für Geräte oder eine Dienstkomponente, die SINCH für die Bereitstellung der Dienstleistung benötigt;

(b) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder staatlicher Verbote oder Beschränkungen, die die Dienstleistung betreffen; oder

(c) bei Beendigung oder Ablauf einer für die Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Lizenz.

Sinch wird sich bemühen, die Kündigung zeitlich und in ihrem Umfang so zu begrenzen, wie es unter den gegebenen Umständen möglich ist. Darüber hinaus kann Sinch die gesamte Vereinbarung sofort kündigen, unbeschadet der anderen Klausel in der Vereinbarung und in den geltenden Gesetzen, wenn eine illegale Praxis und/oder betrügerische Nutzung der Dienstleistung nachgewiesen wird.

6.4 Wirkung des Auslaufens oder der Kündigung.

Zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auslaufens oder der Kündigung der Vereinbarung:

(a) Endet das Recht des Kunden, die Dienstleistung und alle vertraulichen Informationen von SINCH zu nutzen;

(b) Stellt SINCH die Bereitstellung der betreffenden Dienstleistung ein;

(c) Werden vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei zurückgegeben oder vernichtet;

(d) Zahlt der Kunde SINCH unverzüglich alle ausstehenden Beträge, die im Rahmen der Vereinbarung fällig sind; und

(e) Lässt die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung andere Verträge zwischen den Parteien unberührt.

6.5 Fortbestehen.

Die Abschnitte 1, 2.4, 2.5, 5, 6.4, 6.5, 8, 9, 10, 11 und 13 gelten nach Auslaufen oder Kündigung der Vereinbarung fort.

7. GARANTIEN

7.1 Einhaltung von Gesetzen.

Jede Partei garantiert, dass sie aktuell und zukünftig alle für sie geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit (i) im Falle von SINCH, dem Betrieb des Geschäfts von SINCH in Bezug auf die Dienstleistung und (ii) im Falle des Kunden, den Kundendaten und der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden einhält.

7.2 Haftungsausschluss.

Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, geben weder SINCH noch seine Unterauftragnehmer irgendwelche Zusicherungen oder Garantien ab, und SINCH und seine Unterauftragnehmer schließen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang alle Zusicherungen, Garantien, Bestimmungen, Bedingungen oder Erklärungen aus, die zwischen den Parteien wirksam sein könnten oder stillschweigend in diese Vereinbarung oder einen Nebenvertrag aufgenommen worden sein könnten, sei es durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, einschließlich der stillschweigenden Bedingungen, Garantien oder anderen Bedingungen in Bezug auf Marktgängigkeit, Tauglichkeit, Echtheit oder Eignung für einen bestimmten Gebrauch oder Zweck. Darüber hinaus geben weder SINCH noch seine Unterauftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vereinbart, Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder Erklärungen bezüglich der Nichtverletzung von Rechten oder der Ergebnisse ab, die sich aus der Nutzung oder Integration von Produkten oder Diensten ergeben, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, oder dass der Betrieb von Produkten oder Diensten sicher, ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bei Abschluss der Vereinbarung nicht auf die Lieferung zukünftiger Funktionen, öffentliche Kommentare oder Werbung von SINCH oder Product Roadmaps verlässt. Der Kunde erkennt an, dass (i) die Dienstleistung nicht speziell dafür entwickelt wurde, seine und/oder die individuellen Anforderungen seiner Kunden oder Endbenutzer zu erfüllen; und (ii) die Dienstleistung nicht fehlerfrei, ununterbrochen oder frei von unbefugtem Zugriff sein wird. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, wird die Dienstleistung ohne Mängelgewähr („wie besehen“) und so wie verfügbar bereitgestellt.

8. ANSPRÜCHE DRITTER

8.1 Gegen den Kunden erhobene Ansprüche.

(a) SINCH verteidigt den Kunden gegen Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, die behaupten, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden einen Patentanspruch, ein Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis verletzt oder missbraucht. SINCH stellt den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen frei, die gegen den Kunden im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen endgültig zugesprochen werden (oder in Höhe eines von SINCH abgeschlossenen Vergleichs).

(b) Die Verpflichtungen von SINCH gemäß Abschnitt 8.1 gelten nicht, wenn der Anspruch aus (i) einer Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden, (ii) der Nutzung der Dienstleistung in Verbindung mit einem nicht von SINCH bereitgestellten Produkt oder Dienst oder (iii) der unentgeltlichen Nutzung der Dienstleistung resultiert.

(c) Falls ein in Abschnitt 8.1(a) beschriebener Anspruch geltend gemacht wird oder geltend gemacht zu werden droht, kann SINCH (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Dienstleistung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung weiter zu nutzen, oder (ii) die Dienstleistung ersetzen oder so modifizieren, dass sie keine Rechtsverletzung darstellt, ohne dass die Funktionalität wesentlich reduziert wird. Wenn diese Möglichkeiten nicht zumutbar sind, können SINCH oder der Kunde den Zugang des Kunden zu der betroffenen Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen.

8.2 Verfahren bei Ansprüchen Dritter.

(a) Der Kunde ist verpflichtet, SINCH rechtzeitig schriftlich über einen eventuellen Anspruch zu informieren.

(b) SINCH hat das Recht, die Verteidigung in vollem Umfang zu kontrollieren (und es steht SINCH frei, einen solchen Anspruch an seinen Versicherer oder Entschädigungspflichtigen zu delegieren).

(c) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abwehr eines solchen Anspruchs vollumfänglich zu unterstützen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte von SINCH beeinträchtigen.

(d) Der Kunde darf als Reaktion auf eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung oder eine angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung keine Handlungen vornehmen, die für die Rechte von SINCH abträglich sind.

8.3 Ausschließlicher Rechtsbehelf.

Die Bestimmungen in Abschnitt 8 stellen die einzige, ausschließliche und vollständige Haftung von SINCH, seinen verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern gegenüber dem Kunden dar und sind der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Ansprüche Dritter und die Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Unbeschränkte Haftung.

Keine der Parteien schließt ihre Haftung für Schäden aus, die sich aus folgenden Gründen ergeben:

(a) die Verpflichtungen von SINCH gemäß Abschnitt 8.1(a);

(b) die Verpflichtungen des Kunden im Rahmen einer Haftungsfreistellung;

(c) die unbefugte Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen;

(d) Betrug oder arglistige Täuschung;

(e) Tod oder Körperverletzung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer der Parteien;

(f) ein Versäumnis des Kunden, fällige Gebühren im Rahmen der Vereinbarung zu zahlen; oder

(g) jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

9.2 Haftungsobergrenze.

Vorbehaltlich der Abschnitte 9.1 und 9. 3 übersteigt die maximale Gesamthaftung einer der Parteien (oder ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder der Unterauftragnehmer von SINCH) gegenüber der anderen Partei oder ihren verbundenen Unternehmen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (wie auch immer sie entstanden ist) unter keinen Umständen und unabhängig von der Art des Anspruchs im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Haftung für Vertragsverletzungen, unerlaubte Handlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), irreführende Darstellungen (unabhängig ob deliktisch oder gesetzlich), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Verletzung von Garantien, Ansprüche Dritter aus einer wie auch immer gearteten geringfügigen, wesentlichen oder sonstigen Verletzung dieser Vereinbarung (unabhängig davon, ob diese vorsätzlich begangen wurde oder nicht), aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder anderweitig, einen Höchstbetrag von 10.000 EUR für alle Ereignisse (oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse), die in einem beliebigen Zeitraum von zwölf (12) Monaten auftreten.

9.3 Ausschluss von Schadenersatz.

Vorbehaltlich des Abschnitts 9.1:

(a) Unter keinen Umständen haftet eine der Parteien (noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder die Unterauftragnehmer von SINCH) gegenüber der anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person (unabhängig davon, ob die andere Partei über die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens informiert war) für eine der folgenden Arten von Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben (unabhängig davon, ob sie sich aus der Haftung aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), irreführender Darstellung (unabhängig ob deliktisch oder gesetzlich), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Verletzung von Garantien, Ansprüche Dritter aus einer wie auch immer gearteten geringfügigen, wesentlichen oder sonstigen Verletzung dieser Vereinbarung (ob vorsätzlich oder nicht):

       a. (i) bei Verlust oder Unrichtigkeit von Daten, (ii) Gewinneinbußen, (iii) Geschäftsverlust, (iv) Verluste aufgrund von Geschäftsunterbrechungen, (v) Verlust von Verträgen, vi) Einkommensverluste, (vii) Verlust erwarteter Einsparungen, (viii) Verlust des Firmenwerts, (ix) Rufschädigung (unabhängig davon, ob es sich bei den in diesem Unterabsatz (A) aufgeführten Arten von Verlusten oder Schäden um direkte, indirekte, besondere oder Folgeschäden handelt); oder

       b. Bei besonderen, zufälligen, Folge- oder mittelbaren Verlusten oder Schäden, oder für Schadensersatzverpflichtungen oder Strafschadensersatz;

(b) SINCH haftet nicht für Schäden, die durch eine unentgeltliche Dienstleistung verursacht werden.

9.4 Risikoverteilung.

Die Vereinbarung verteilt die Risiken zwischen SINCH und dem Kunden. Die Gebühren für die Dienstleistung spiegeln diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkungen wider.

10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

10.1 Inhaberschaft von SINCH.

SINCH, seine verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Dienstleistung, die Dokumentation, die Designbeiträge, das entsprechende Wissen oder Prozesse sowie alle davon abgeleiteten Werke, einschließlich etwaiger Rückmeldungen, die der Kunde Sinch über den Dienst im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden geben kann. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind SINCH, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

10.2 Inhaberschaft des Kunden.

Der Kunde behält alle Rechte an den Kundendaten, die zwischen ihm und SINCH bestehen.

10.3 Nichtdurchsetzung von Rechten.

Der Kunde verpflichtet sich, im eigenen Namen und im Namen seiner Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegenüber SINCH, seinen verbundenen Unternehmen oder Lizenzgebern keine Rechte oder Ansprüche auf Rechte an einer Dienstleistung oder Dokumentation geltend zu machen.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1 Nutzung von vertraulichen Informationen.

(a) Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln, und zwar in demselben Maße, in dem sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützt, und nicht weniger als mit einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab. Die empfangende Partei wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an andere Personen als ihr Personal oder ihre Vertreter oder die ihrer verbundenen Unternehmen weitergeben, deren Zugang notwendig ist, um ihr die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu ermöglichen, und die einer mindestens ebenso strengen Geheimhaltungs- und Nichtbenutzungsverpflichtung wie in Abschnitt 11 unterliegen. Der Kunde wird die Vereinbarung oder die Preisgestaltung nicht an Dritte weitergeben.

(b) Vertrauliche Informationen einer der beiden Parteien, die vor der Unterzeichnung der Vereinbarung offengelegt wurden, unterliegen Abschnitt 11.

(c) Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückgeben oder vernichten, nachdem sie von der offenlegenden Partei dazu aufgefordert wurde.

11.2 Ausnahmen.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die:

(a) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wird;

(b) der Öffentlichkeit zugänglich ist, ohne dass die empfangende Partei gegen die Vereinbarung verstößt;

(c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt war; oder

(d) von der offenlegenden Partei schriftlich als frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen akzeptiert wurden.

11.3 Erzwungene Offenlegung

Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen aufgrund einer gesetzlichen Anforderung oder eines Ersuchens eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde (einschließlich im Rahmen von Börsenregeln oder -verordnungen) offenlegen; unter der Voraussetzung, dass die empfangende Partei, bevor sie eine Offenlegung vornimmt, (a) die offenlegende Partei schriftlich benachrichtigt, soweit dies wirtschaftlich durchführbar und nicht anderweitig gesetzlich verboten ist, damit die offenlegende Partei eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann, und (b) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, den sie auf der Grundlage einer Beratung durch ihren Rechtsbeistand offenlegen muss, um eine solche rechtliche Anforderung zu erfüllen, und sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang um eine vertrauliche Behandlung der so offengelegten vertraulichen Informationen bemüht.

11.4 Öffentlichkeitsarbeit.

Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in der Öffentlichkeitsarbeit verwenden, mit der Ausnahme, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass SINCH den Namen des Kunden und Logo in Kundenlisten oder in vierteljährlichen Gesprächen mit seinen Investoren oder zu von den Parteien einvernehmlich festgelegten Zeiten als Teil der Marketingbemühungen von SINCH (einschließlich Referenzgespräche und -berichte, Presseberichte, Standortbesuche) verwenden darf. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SINCH Informationen über den Kunden zu Marketing- und anderen Geschäftszwecken an seine verbundenen Unternehmen weitergeben darf und dass er die entsprechenden Genehmigungen zur Weitergabe von Kontaktinformationen von Mitarbeitern des Kunden an SINCH eingeholt hat.

12. DATENSCHUTZ

12.1 Verantwortlicher.

Der Kunde erkennt an, dass SINCH als unabhängiger Datenverantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten fungiert, die für die Bereitstellung seiner Kommunikationsdienste und die Durchführung seiner erforderlichen Funktionen und Geschäfte als Kommunikationsdienstleister erforderlich sind, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Spam und Betrug und Maßnahmen zur Kontrolle, Sicherheit und Wartung seines Netzwerks, zur Verwaltung seiner Geschäfts- und Compliance-Funktionen im Einklang mit seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich des Datenschutzgesetzes..

12.2 Auftragsverarbeiter.

Wenn SINCH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (gemäß Datenschutzgesetz), kann SINCH als Datenverarbeiter und der Kunde als Datenverantwortlicher im Sinne dieser Vereinbarung und der für den Dienst geltenden DPA qualifiziert werden.

(a) Die Parteien vereinbaren, dass das DPA anwendbar ist, wenn SINCH als Datenverarbeiter nach geltendem Datenschutzrecht fungiert.

(b) Jede Partei muss die geltenden Datenschutzgesetze einhalten. Der Kunde ist verpflichtet, Sinch schriftlich über das Datenschutzgesetz zu informieren, das für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt, für die der Kunde der Datenverantwortliche und SINCH der Datenverarbeiter ist.

(c) Der Kunde sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verfügt, um Sinch Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Sinch kann verlangen, dass der Kunde bei Bedarf und in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen einen entsprechenden Nachweis erbringt.

(d) Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Sinch Kundendaten in dem Umfang aufbewahren, speichern, nutzen und offenlegen darf, der zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste und zur Erfüllung geltender gesetzlicher, buchhalterischer oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist. SINCH wird Prozesse einrichten, um die Einhaltung geltender Gesetze sicherzustellen.

13. VERSCHIEDENES

13.1 Trennbarkeit.

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung unwirksam sein oder für nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung.

13.2 Kein Verzicht.

Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer anderen Vertragsverletzung.

13.3 Elektronische Unterschrift.

Elektronische Signaturen, die dem geltenden Recht entsprechen, gelten als Originalunterschriften.

13.4 Regulatorische Angelegenheiten.

Die vertraulichen Informationen von SINCH unterliegen den Exportkontrollgesetzen verschiedener Länder. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen von SINCH keiner Regierungsbehörde zur Erwägung von Lizenzen oder anderen behördlichen Genehmigungen vorlegen und wird die vertraulichen Informationen von SINCH nicht an Länder, Personen oder Körperschaften exportieren, wenn dies durch Exportgesetze verboten ist.

13.5 Mitteilungen.

Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die im Bestellformular angegebene Adresse mit Kopie an die Rechtsabteilung zugestellt werden. Mitteilungen von SINCH, die sich auf den Betrieb oder den Support der Dienstleistung beziehen und die anderweitig in den AGB oder einem Bestellformular erlaubt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mitteilungen gemäß den Abschnitten 2.7 und 5.1 dieser AGB), können in Form einer E-Mail an den bevollmächtigten Vertreter oder Administrator des Kunden erfolgen, wobei eine solche Mitteilung mit dem Versand vom E-Mail-Server von SINCH als erfolgt gilt.

13.6 Abtretung.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SINCH darf der Kunde die Vereinbarung (oder seine Rechte und Pflichten) nicht an Dritte abtreten oder übertragen. SINCH kann die Vereinbarung an jedes seiner verbundenen Unternehmen abtreten. Jeder versuchte Abtretung, die gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, ist von Anfang an nichtig.

13.7 Vergabe von Unteraufträgen und Nutzung von Verbundenes Unternehmen

SINCH kann Teile der Dienstleistung an Dritte untervergeben. SINCH haftet für Verstöße gegen die Vereinbarung, die von seinen Unterauftragnehmern verursacht werden. Nichts hindert SINCH daran, die Erfüllung einzelner oder aller seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen zu delegieren.

13.8 Verhältnis der Vertragsparteien.

Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und durch die Vereinbarung wird kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet.

13.9 Rechte Dritter.

Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, führt diese Vereinbarung nicht dazu, dass ein Dritter ein Begünstigter dieser Vereinbarung ist oder dass ihm irgendwelche Rechte zustehen, insbesondere nicht das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen. Jede Haftung, jeder Verlust oder Schaden, der einem verbundenen Unternehmen von SINCH im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistung an den Kunden oder deren Nutzung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung entsteht oder entsteht, gilt als Haftung, Verlust oder Schaden, den SINCH erlitten hat bzw. der SINCH entstanden ist.

13.10 Höhere Gewalt.

Eine Verzögerung der Leistung (mit Ausnahme der Zahlung fälliger Beträge), die durch Umstände verursacht wird, auf die die ausführende Partei keinen Einfluss hat, stellt keine Verletzung der Vereinbarung dar. Die Erfüllungsfrist wird um den Zeitraum verlängert, der der Dauer des Leistungshindernisses entspricht.

13.11 Korruptionsbekämpfung

Die Parteien werden zusätzlich zu ihrem Handeln gemäß dieser Vereinbarung, auch alle geltenden Antikorruptions- und Bestechungsgesetze einhalten. Weder eine Partei noch ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Bevollmächtigten, verbundenen Unternehmen, Delegierten oder Vertreter dürfen einem Beamten oder Angestellten einer privaten Organisation oder eines Unternehmens, der Regierung oder einer staatlichen Behörde, einer Behörde oder einem Unternehmen, deren bzw. dessen Mehrheitsgesellschafter eine staatliche Einrichtung ist, einer öffentlichen Organisation, einem Kandidaten für ein öffentliches Amt oder einer politischen Partei, einem Mitglied einer politischen Partei, einer Person, die in offizieller Funktion tätig ist, oder an eine Person oder Einrichtung, die für eine der in diesem Absatz genannten Parteien oder zu deren Gunsten handelt direkt oder indirekt Geld, ein Geschenk oder eine andere Art der Begünstigung zahlen, anbieten oder versprechen, diese zu zahlen oder zu genehmigen, um eine Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen, unabhängig davon ob dies zur Erlangung eines geschäftlichen Vorteils oder zur Erlangung oder Beibehaltung von Geschäften oder zur Leitung von Transaktionen für eine Person geschieht. Die Parteien verpflichten sich ferner, Bücher, Aufzeichnungen und Konten zu führen, die in angemessener Ausführlichkeit die getätigten Transaktionen und die Verfügung über die Vermögenswerte korrekt und angemessen widerspiegeln, und Informationen zu bewahren und der anderen Partei auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, die für die Überprüfung der Einhaltung dieses Absatzes notwendig sind.

13.12 Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde erkennt an, dass die von SINCH im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte möglicherweise unter die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Export- und Importkontrolle oder zu Sanktionen fallen und dass der Kunde möglicherweise eine Export- oder Importlizenz von einer Regierungsbehörde benötigt, um Hardware, Software oder Dokumentationen zu exportieren, zu übertragen oder zu importieren. Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf Sanktionslisten wie der EU-Sanktionsliste oder der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des US-Finanzministeriums (U.S. Treasury Department) steht, und gewährleistet, dass er die Produkte nur für zivile und friedliche Zwecke und nicht für die Entwicklung oder Herstellung konventioneller Waffen und/oder nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Raketen verwendet. Keine Bestimmung dieses Abkommens ist so zu verstehen, dass eine der Vertragsparteien direkt oder indirekt an der Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe oder Verwendung von Waren, Technologien, Software oder Diensten beteiligt ist, die nach den geltenden Ausfuhrkontroll- oder Sanktionsvorschriften verboten sind.

13.13 Geltendes Recht.

Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Deutschlands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Berlin, Deutschland.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Uniform Computer Information Transactions Act (sofern in Kraft getreten) finden auf die Vereinbarung keine Anwendung. Jede Partei muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem sie von den Tatsachen, die den Anspruch begründen, wusste oder nach angemessener Untersuchung hätte wissen müssen, einen Klageanspruch im Zusammenhang mit der Vereinbarung und ihrem Gegenstand geltend machen. SINCH ist jedoch berechtigt, gegen den Kunden ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten und seine Zahlungsverpflichtungen in jeder beliebigen Gerichtsbarkeit durchzusetzen..

13.14 Gesamte Vereinbarung.

Die Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen SINCH und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss der Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Diskussionen, Nebenverträge oder andere Zusicherungen verlassen hat, außer denen, die ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführt sind. Jede Partei verzichtet auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihr ohne diesen Abschnitt in Bezug auf solche Zusicherungen, Absprachen, Nebenverträge oder sonstige Zusicherungen zustehen würden. Außer in den Fällen, in denen dies nach Abschnitt 3.3 zulässig ist, kann diese Vereinbarung nur schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien geändert werden. Die Vereinbarung hat Vorrang vor allen zusätzlichen, widersprüchlichen oder nicht übereinstimmenden Bedingungen, die in einer von einer Partei an die andere erteilten Bestellung enthalten sind, und alle zusätzlichen Bedingungen in einer solchen Bestellung haben keine Gültigkeit und Wirkung, ungeachtet der Annahme oder Ausführung einer solchen Bestellung durch die nicht liefernde Partei..

Glossar

1.1 „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet SINCH oder jede juristische Person, an der der Kunde oder SINCH direkt oder indirekt mehr als fünfzig Prozent (50%) der Anteile oder Stimmrechte hält. Jede juristische Person wird als verbundenes Unternehmen betrachtet, solange diese Beteiligung aufrechterhalten wird.

1.2 „Vereinbarung“ bedeutet ein Bestellformular und die in ein Bestellformular aufgenommenen Dokumente.

1.3 „Vertrauliche Informationen“ bedeutet

a) in Bezug auf den Kunden: (i) Marketing- und Geschäftsanforderungen des Kunden, (ii) Umsetzungspläne des Kunden und/oder (iii) Finanzinformationen des Kunden, und

b) in Bezug auf SINCH: (i) die Dienstleistung, die Dokumentation und (ii) Informationen über Forschung und Entwicklung, Produktangebote, Preise und Verfügbarkeit von SINCH.

c) Zu den vertraulichen Informationen von SINCH oder des Kunden gehören auch Informationen, die die offenlegende Partei vor einer uneingeschränkten Offenlegung gegenüber Dritten schützt, die (i) von der offenlegenden Partei oder ihren Vertretern zum Zeitpunkt der Offenlegung schriftlich als vertraulich bestimmt werden oder (ii) angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.

d) Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht die Kundendaten.

1.4 „Kundendaten“ sind alle Inhalte, Nachrichten, Daten und/oder Informationen, die der Kunde an das SINCH-Netzwerk oder an eine Dienstleistung liefert oder hochlädt oder über eine Dienstleistung bereitstellt. Zu den Kundendaten und ihren Ableitungen gehören weder die vertraulichen Informationen von SINCH noch die Nutzungsdaten, die bei der Bereitstellung der Dienstleistung entstehen oder von SINCH erzeugt werden.

1.5 „Verantwortlicher“ wird wie in der DSGVO definiert.

1.6 „Auftragsverarbeiter“ wird wie in der DSGVO definiert.

1.7 „Datenschutzvereinbarung“ ist die für die Dienstleistungen geltende Datenschutzvereinbarung („DPA„), deren aktuellste Fassung unter https://sinch.com/data-protection-agreement/ abgerufen werden kann.

1.8 „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften, die auf die Erhebung, Verwendung, Speicherung, Offenlegung oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbar sind (wie z. B., aber nicht beschränkt auf und soweit anwendbar, die Datenschutzgrundverordnung oder „DSGVO„) und die in der Datenschutzvereinbarung näher definiert sind.

1.9 „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuelle technische und funktionale Dokumentation von SINCH sowie ggf. alle Dienstbeschreibungen und Beschreibungen von Rollen und Verantwortlichkeiten für die Dienstleistung, die dem Kunden mit der Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

1.10 „Ausgeschlossene(s) Ereignis(e)“ bedeutet eines der folgenden Ereignisse: (i) eine Fehlfunktion oder ein anderes Problem im Zusammenhang mit Systemen, die nicht von SINCH betrieben oder verwaltet werden; (iii) eine Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden, einen Dritten, der unter der direkten Kontrolle des Kunden steht, oder eines Drittanbieters des Kunden; (iv) eine Handlung des Kunden, die die Bereitstellung und den Support der Dienstleitung stört oder behindert; (v) eine Sperrung der Dienstleistung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung; oder (vi) andere Umstände, die durch Ereignisse verursacht werden, für die SINCH gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht haftet.

1.11 „ Datenschutzgrundverordnung“ oder „DSGVO“ die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrer jeweils geänderten, ergänzten und/oder veränderten Fassung.

1.12 „Freistellung“ bezeichnet jeden Abschnitt in einem Bestellformular, einem Nachtrag oder den AGB, der entweder durch seinen Wortlaut oder seine Überschrift als Freistellung gekennzeichnet ist.

1.13 „Rechte an geistigem Eigentum“ sind Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Patentanmeldungen, Patentrechte, Marken, Markenanmeldungen, Markenregistrierungen, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Know-how und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum und geschützten Informationen, die jetzt oder in Zukunft nach den Gesetzen eines beliebigen Landes bestehen, sowie alle anhängigen Anmeldungen und das Recht, diese anzumelden oder zu registrieren (gegenwärtig, zukünftig und eventuell, einschließlich aller Verlängerungen, Erweiterungen, Wiederaufnahmen und aller aufgelaufenen Klagerechte).

1.14 „Bestellformular“ ist das Bestelldokument für eine Dienstleistung, das auf die AGB verweist.

1.15 „Personenbezogene Daten“ Informationen über eine Person, die als „personenbezogene Daten“ oder „personenbezogene Informationen“ wie in der Datenschutzvereinbarung definiert sind, und, falls erforderlich, wie in den geltenden Datenschutzgesetzen, wie z. B., aber nicht ausschließlich, in der DSGVO, weiter definiert

1.16 „Dienstleistung“ bezeichnet jede eigenständige Dienstleistung oder Dienstleistungen, die SINCH gemäß einem Bestellformular bereitstellt, einschließlich aller mit dieser Dienstleistung oder diesen Dienstleistungen verbundenen Supportleistungen.

1.17 „SINCH-Netzwerk“ bezeichnet die digitalen Netzwerke (drahtlos oder anderweitig), Server, Hardware, Software und/oder andere Geräte, die SINCH nach alleinigem Ermessen in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistung besitzt, betreibt oder pachtet, unabhängig davon, einschließlich eines von SINCH in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistung bereitgestellten Extranet-Zugangs.

1.18 „Ergänzung“ bezeichnet die ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Dienstleistung gelten und in ein Bestellformular aufgenommen werden.

1.19 „Laufzeit“ bezeichnet die im jeweiligen Bestellformular angegebene Laufzeit, einschließlich aller Verlängerungen.

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SAAS ERGÄNZENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/saas-supplemental-terms-and-conditions/ Fri, 10 Sep 2021 10:07:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/saas-supplemental-terms-and-conditions/ Version 5 – Date of release: February 22, 2023 Diese ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung„) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienstleistungen („Vereinbarung„) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Dienstleistungen, auf die dieser Nachtrag verweist, einschließlich aller SAAS-Dienste („Dienstleistung„) und nicht für andere SINCH-Produkte oder -Dienstleistungen. Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden […]

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Version 5 – Date of release: February 22, 2023

Diese ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung„) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienstleistungen („Vereinbarung„) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Dienstleistungen, auf die dieser Nachtrag verweist, einschließlich aller SAAS-Dienste („Dienstleistung„) und nicht für andere SINCH-Produkte oder -Dienstleistungen.

Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden Glossar definiert. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Ergänzung nicht definiert sind, haben die ihnen in den AGB zugewiesene Bedeutung.

Rechtliche Bedingungen

1. Lizenz

1.1. Zusätzlich zu Abschnitt 2.2 der AGB gewährt SINCH dem Kunden eine persönliche, beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz, die Dienstleistung durch seine Produktnutzer im Objektcode zu nutzen und das Produkt den Endnutzern zur Verfügung zu stellen, und zwar sowohl in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung als auch mit der geltenden Dokumentation für die Dauer der Vereinbarung.

1.2. In Bezug auf Testkonten wird dem Kunden, sofern ein solches Eröffnet wird, ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienstleistung während eines Testzeitraums und vorbehaltlich der fortgesetzten Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt, wobei dem Kunden während des Testzeitraums keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. Der Umfang des Rechts des Kunden zur Nutzung der Dienstleistung wird von SINCH nach eigenem Ermessen festgelegt und ist auf die von SINCH im Testkonto des Produkts zur Verfügung gestellten Eigenschaften und Funktionen beschränkt. SINCH ist jederzeit berechtigt, den Umfang der Rechte des Kunden zu ändern.

2. Add Ons

2.1. Einzelheiten zu den Eigenschaften und Funktionalitäten der Dienstleistung sind im Bestellformular aufgeführt. Wenn der Kunde zusätzliche und verfügbare Eigenschaften und Funktionalitäten nutzen möchte, die nicht zwischen dem Kunden und SINCH vereinbart wurden, kann der Kunde jederzeit den Erwerb von Add-Ons beantragen, für die die Parteien ein neues Bestellformular unterzeichnen müssen. Auf Anfrage teilt SINCH dem Kunden mit, welche Add-Ons verfügbar sind und welche Kosten dafür anfallen.

2.2. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit rückwirkend Beträge in Rechnung zu stellen, die der Nutzung solcher zusätzlichen Eigenschaften und Funktionalitäten entsprechen und die über die im jeweiligen Bestellschein erlaubten Mengen oder das erlaubte Volumen hinausgehen. In diesem Fall stellt SINCH eine berichtigte Rechnung aus, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Vereinbarung zu zahlen ist.

3. Aktivierung und kundenspezifische Dienste

3.1. Sofern keine kundenspezifischen Dienste im Zusammenhang mit der Aktivierung, Installation oder Einrichtung des Produkts gemäß Abschnitt 3.2 unten angefordert werden, ist der Kunde für die Durchführung der erforderlichen Aktivierungs-, Installations-, Einrichtungs- oder Softwareentwicklungsarbeiten zur Installation einer Version des Produkts und zur Integration dieses Produkts in die Systeme des Kunden verantwortlich. Im Zweifel, ist eine solche Installation oder Integration in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder anderen schriftlichen Anweisungen von SINCH durchzuführen.

3.2. Der Kunde kann SINCH um die Erbringung bestimmter kundenspezifischer Dienste bitten und SINCH kann nach eigenem Ermessen der Erbringung solcher kundenspezifischen Dienste zustimmen. In diesem Fall schließen die Parteien eine Leistungsbeschreibung ab, in der der Umfang der zu erbringenden kundenspezifischen Dienste und die entsprechenden Gebühren festgelegt werden, die je nach Entscheidung der Parteien nach Zeit und Material oder zum Festpreis berechnet werden können. Die Erbringung solcher kundenspezifischen Dienste erfolgt in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, die ausdrücklich auch die entsprechende Leistungsbeschreibung einbezieht.

3.3. Die kundenspezifischen Dienste werden ohne Mängelgewähr („wie besehen“) geliefert und gelten mit ihrer Lieferung durch SINCH als vom Kunden genehmigt.

4. Kundendaten

4.1. Der Kunde erkennt an, dass das Produkt aus bestimmten Algorithmen und künstlicher Intelligenz besteht und dass der Kunde für ein ordnungsgemäßes und reibungsloses Funktionieren des Produkts dafür verantwortlich ist, das Produkt mit ausreichend Kundendaten zu versorgen. Mit Ausnahme von Kundendaten, die von Endnutzern eingegeben werden, dürfen Kundendaten nur von Produktnutzern und in Übereinstimmung mit den in der Dokumentation angegebenen Richtlinien eingegeben werden.

4.2. Der Kunde ist allein verantwortlich und haftbar für die Genauigkeit und Richtigkeit der Kundendaten. SINCH haftet nicht für Schäden und übernimmt keine Haftungen für Schäden, die sich aus fehlerhaften Kundendaten ergeben, die in das Produkt eingegeben wurden.

4.3. Alle Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt SINCH hiermit das Recht ein, diese Kundendaten (einschließlich aller anderen über die Dienstleistung bereitgestellten, übermittelten oder hochgeladenen Inhalte und Informationen) zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und zur Verbesserung der Funktionsweise und Bereitstellung der Dienstleistung zu nutzen. Nach Kündigung oder Auslaufen der Vereinbarung kann SINCH ggf. begrenzte Textausschnitte der Kundendaten ausschließlich aus technischen Gründen in Bezug auf das Funktionieren des Produkts aufbewahren. Solche Textausschnitte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Enthalten solche Textausschnitte personenbezogene Daten des Kunden, so anonymisiert oder pseudonymisiert SINCH diese Textausschnitte im weitest möglichen Umfang.

4.4. Der Kunde garantiert SINCH, dass die Kundendaten keine geistigen Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Satzungen oder Verordnungen in allen Rechtsordnungen und unter allen anwendbaren Gesetzen verstoßen.

4.5. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Kundendaten verantwortlich ist, die über das Produkt verbreitet werden oder zugänglich sind. SINCH kann in keinem Fall für solche Kundendaten verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Insbesondere sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass über das Produkt keine Kundendaten verbreitet werden, die in irgendeiner Weise nach alleiniger Auffassung von SINCH (i) gegen anwendbares lokales, bundesstaatliches, nationales, regionales oder internationales Recht, Satzungen, Verordnungen oder Vorschriften verstoßen; (ii) rechtswidrig, kriminell, irreführend, betrügerisch oder in sonstiger Weise unerlaubt, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, deliktisch, gewalttätig, verleumderisch, vulgär, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, rassistisch, ethnisch oder anderweitig anstößig sind; (iii) den Namen, den Ruf oder den Firmenwert von SINCH beeinträchtigen oder negativ widerspiegeln.

4.6. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 4 durch den Kunden SINCH nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, (i) den Zugang zum Produkt und dessen Nutzung wegen erheblicher Verletzung sofort zu kündigen (oder alternativ dazu nach Wahl von SINCH zu verweigern oder zu sperren), ohne dass irgendwelche Formalitäten erforderlich sind und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die SINCH gemäß dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht zur Verfügung stehen; und/oder (ii) die betreffenden Kundendaten sofort zu entfernen oder zu sperren.

5. Komponenten von Drittanbietern und Hosting

5.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für die Nutzung der Dienstleistung geeignete Hardware, Netzwerke, Betriebssysteme, Datenübertragungsleitungen mit geeigneten Kommunikationsanwendungen und -umgebungen benötigt.

5.2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Nutzung der Dienstleistung auf seine Kosten das Recht zur Nutzung von Software Dritter erwerben muss, indem er entweder (i) von SINCH das Recht zur Nutzung solcher Drittsoftware erwirbt, sofern und soweit SINCH das Recht hat, solche Drittsoftware an den Kunden zu lizenzieren, und dem Kunden diese Möglichkeit anbietet, oder (ii) von den Anbietern solcher Drittsoftware das Recht zur Nutzung solcher Drittsoftware lizenziert oder anderweitig erwirbt. Entscheidet sich der Kunde für eine Lizenzierung der Drittsoftware von SINCH, so ist eine solche Lizenz abzuschließen und dem Bestellformular beizufügen. Für jede im Zusammenhang mit der Bestellung lizenzierte oder anderweitig in die Dienstleistung aufgenommene Drittsoftware gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Drittsoftware, und (ohne Einschränkung) alle Garantien, Freistellungen sowie Wartungs- und Supportleistungen, die von SINCH im Rahmen der Dienstleistung erbracht werden, gelten nicht für diese Drittsoftware (es sei denn, SINCH hat ausdrücklich schriftlich etwas anderem zugestimmt).

5.3. DasProdukt wird von SINCH in den Rechenzentren der Hosting-Partner von SINCH gehostet. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hosting-Partner akzeptiert, die dem Kunden von SINCH oder (je nachdem) dem Hosting-Partner zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Hosting-Partner das Recht vorbehalten, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern (einschließlich des Hyperlinks zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen).

5.4. SINCH gibt keine direkte oder indirekte, explizite oder implizite Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienstleistung, es sei denn, dies ist in einem Bestellformular angegeben.

5.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Hosting-Dienste und die Produkte in Zeiten geplanter Wartungsarbeiten durch SINCH oder den Hosting-Partner möglicherweise nicht verfügbar sind. Soweit dies möglich ist, werden geplante Wartungsarbeiten außerhalb von Werktagen durchgeführt, und SINCH wird den Kunden so bald wie möglich über geplante Wartungsarbeiten informieren.

5.6. SINCH und der Hosting-Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die eine sofortige Wartung erfordern, erforderlich ist. SINCH oder der Hosting-Partner haften nicht für Schäden, die aus einer solchen Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung resultieren.

6. Wartungsdienste

6.1. Ab dem Tag des Inkrafttretens und vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung aller anfallenden Gebühren erbringt SINCH Third-Line-Wartungsleistungen in Bezug auf das Produkt in der Produktionsumgebung des Kunden gemäß den nachstehenden Bestimmungen.

6.2. Wenn der Kunde auf einen Störfall stößt, muss er diesen zunächst prüfen und bewerten. Wenn eine solche Bewertung ergibt, dass es sich nicht um einen Störfall außerhalb des Anwendungsbereichs (“Out of Scope“) handelt, kann ein Produktnutzer SINCH über ein webbasiertes Ticket-System (wie z. B. „Jira“ und „Slack“, wie von SINCH zur Verfügung gestellt) über einen solchen Störfall informieren, wobei der Produktnutzer die Einzelheiten des Störfalls (in dem von SINCH bereitgestellten Format) angeben muss. Nach Erhalt eines Tickets kann SINCH nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es sich um einen „Out of Scope“-Störfall handelt oder nicht, wobei die Einstufung von SINCH bindend und endgültig ist. SINCH behält sich das Recht vor, dem Kunden basierend auf Zeit und Material alle Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Störfalls entstehen.

6.3. Wartungsdienste für Störfälle, die außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“) liegen, sind nicht in den Gebühren enthalten. Die Produktnutzer haben jedoch die Möglichkeit, Fragen zur Dienstlesitung zu stellen, und SINCH wird die Anfragen der Produktnutzer nach bestem Wissen und Gewissen beantworten, ohne dass sie in irgendeiner Weise verbindlich sind.

6.4. Bei Störfällen, die nicht als “ Störfall außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“) gelten, bemüht sich SINCH nach besten Kräften, den Vorfall gemäß den Service-Level-Zielen zu lösen, die dem Bestellschein als Anhang beigefügt sind. Zur Klarstellung: SINCH kann nach eigenem Ermessen jedem Störfall eine Prioritätsstufe zuweisen.

6.5. Für Störfälle der Prioritäten 1 und 2 (ein „schwerer Störfall„) benennt der Kunde einen (1) Produktnutzer, der als einziger Ansprechpartner (Single Point of Contact (SPOC)) für SINCH fungiert.

6.6. Störfälle, die durch eine der folgenden Ursachen verursacht werden, sind nicht in den Wartungsdiensten enthalten, allerdings kann der Kunde von SINCH verlangen, dass SINCH kundenspezifische Dienste in Bezug auf solche Störfälle erbringt, für die SINCH zusätzliche Gebühren berechnen kann (nicht abschließend): (i) Störfälle außerhalb des Anwendungsbereichs („Out of Scope“); (ii) Missbrauch oder Fehlgebrauch des Produkts; (iii) Änderungen oder Ergänzungen am Produkt, die nicht von SINCH oder mit dessen Zustimmung vorgenommen wurden; (iv) fehlerhafte Installation eines Fixes durch eine andere Partei als SINCH; (v) fehlerhafte Konfiguration, die nicht von oder mit Zustimmung von SINCH durchgeführt wurde; (vi) die Verwendung falscher Daten oder Datenstrukturen; (vii) eine andere Installation als eine unterstützte Version; (viii) eine andere Umgebung als die Produktionsumgebung des Kunden.

6.7. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Testkonten.

7. Rechte an geistigem Eigentum

7.1. Zusätzlich zuden Bestimmungen in Abschnitt 10.1 der AGB ist und bleibt SINCH der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Produkt und den Dienstleistungen (einschließlich aller neuen Versionen, Updates, Anpassungen, Erweiterungen, Änderungen oder Verbesserungen des Produkts oder der Dienstleistungen). Mit Ausnahme der beschränkten Lizenz, die gemäß dieser Ergänzung gewährt wird, werden dem Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine weiteren Rechte in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte von SINCH gewährt oder übertragen. Durch diese Vereinbarung werden dem Kunden oder einem Dritten keinerlei Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte an dem Produkt oder den Dienstleistungen übertragen. Der Kunde erwirbt in keiner Weise Titel, Eigentumsrechte, Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art an dem Produkt oder den Dienstleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumskennzeichnung, einschließlich Marken- oder Urheberrechtsvermerke, auf oder in dem Produkt zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern, die während des Betriebs oder auf Medien sichtbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, solche Eigentumskennzeichnungen in alle zulässigen Sicherungskopien oder sonstigen Kopien aufzunehmen oder wiederzugeben.

7.2 Die Bestimmungen in Ziffer 7.1 und in Ziffer 10.1 der AGB bezüglich der Rechte an geistigem Eigentum an und im Zusammenhang mit der Dienstleistung gelten gleichermaßen für die kundenspezifischen Dienste und alle damit verbundenen neuen Versionen, Updates, Upgrades, Anpassungen, Erweiterungen, Änderungen oder Verbesserungen, die an den kundenspezifischen Diensten vorgenommen werden oder sich auf diese beziehen.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumskennzeichnung, einschließlich Marken- oder Urheberrechtsvermerke, auf oder in der Dienstleistung zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern, die während des Betriebs der Dienstleistung oder auf Medien sichtbar sind. Der Kunde muss solche Eigentumskennzeichnungen in alle zulässigen Sicherungskopien oder sonstigen Kopien aufnehmen oder wiedergeben.

8. Ansprüche Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, SINCH von allen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die SINCH (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Handelsvertreter, Auftragnehmer, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter) aufgrund von oder im Zusammenhang mit Kundendaten erleidet, einschließlich (aber nicht ausschließlich) der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter oder sonstiger Rechte Dritter durch den Kunden oder den Endnutzer.

9. Kündigung

Die Regelung in Ziff. 6.3 der AGB gilt auch für den Fall, dass der Kunde gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hosting-Partners oder der eingesetzten Drittsoftware verstößt oder diese verletzt.

10. Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss in Ziffer 7.5 der AGB, der sich auf die Dienstleistung bezieht, gilt auch für die kundenspezifischen Dienste.

11. Begrenzung der Haftung

Ergänzend zu Ziffer 9.3 der AGB haftet SINCH in keiner Weise, weder vertraglich noch außervertraglich, für die Einstellung einer älteren Version des Produkts oder für Schäden, die durch die missbräuchliche (oder nicht bestimmungsgemäße) Verwendung des Produkts entstehen.

12. Fortbestehen

Die Bestimmungen dieser Ergänzung, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, eine Kündigung zu überdauern, überdauern das Auslaufen oder die Kündigung der Vereinbarung.

Glossar

In dieser Ergänzung gelten, sofern nicht anders angegeben, die folgenden Definitionen:

  • „Add-On“ bedeutet das Hinzufügen einer bestimmten Eigenschaft oder einer Funktionalität, die nicht im entsprechenden Bestellformular enthalten sind. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit zu bestimmen, welche spezifischen Eigenschaften und Funktionalitäten separat angeboten werden können. Auf Anfrage informiert SINCH den Kunden über die verfügbaren Add-Ons.
  • „Geschäftstag“ ist ein normaler Arbeitstag von SINCH von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr von Montag bis Freitag, ausgenommen entsprechende Feiertage.
  • Kundendaten“ sind alle Daten, die im Eigentum des Kunden stehen oder sich in seinem Besitz befinden und die vom Kunden, den Produktnutzern oder den Endnutzern bei der Nutzung des Produkts eingegeben oder hochgeladen werden und die von SINCH infolge der Nutzung des Produkts durch den Kunden, den Produktnutzer oder den Endnutzer verarbeitet oder gespeichert werden. Zu den Kundendaten gehören auch (i) Ausgabedaten, die sich aus der Verarbeitung der vom Kunden, dem Produktnutzer oder dem Endnutzer eingegebenen Daten durch das Produkt ergeben, und (ii) von SINCH gesammelte Metadaten, die sich auf die Nutzung der Ergebnisse des Produkts beziehen (z. B. Click-Through-Raten oder die Anzahl der Klicks auf bestimmte Ergebnisse durch die Endnutzer). Um Zweifel auszuschließen, umfassen Kundendaten keine Daten, die durch das Produkt oder die Dienstleistung generiert werden.
  • „Tag des Inkrafttretens“ bedeutet den Tag des Inkrafttretens, wie es im Bestellformular angegeben ist.
  • „Endnutzer“ bezeichnet jede Person, der das Produkt vom Kunden zur Verfügung gestellt wird und die in der Lage ist, das Produkt als Endnutzer zu nutzen, z. B. der Endnutzer des Produkts, das über einen Kanal wie Web, Messaging oder Telefon verfügbar ist.
  • „Eigenschaften oder Funktionalitäten“ sind die im Produkt verfügbaren Eigenschaften oder Funktionalitäten, wie sie im jeweiligen Bestellformular angegeben sind, wie z. B. (ohne Einschränkung) die Anzahl der Chatbots, die Anzahl der Testbots, die Anzahl der Dokumente, die Anzahl der Produktnutzer, das Nachrichtenvolumen, der Kommunikationskanal, über den die Produkte den Endnutzern zur Verfügung gestellt werden können, und alle anderen im Bestellformular angegebenen Variablen. SINCH behält sich das Recht vor, jederzeit Eigenschaften oder Funktionalitäten hinzuzufügen oder zu entfernen.
  • „Hosting-Partner“ bezeichnet jeden Anbieter von Hosting-Diensten, mit dem SINCH in Zukunft einen Vertrag abschließen könnte und der dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird.
  • „Störfall“ bedeutet eine Funktionsstörung des Produkts
  • „Wartungsdienste“ sind die von SINCH für den Kunden erbrachten Wartungs- und Supportdienste für das Produkt, wie in Abschnitt 6 beschrieben.
  • „Störfälle außerhalb des Geltungsbereichs („Out of Scope)“ sind Störfälle, die nicht durch das Produkt verursacht werden oder mit diesem in Zusammenhang stehen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) Vorfälle aufgrund von Fehlfunktionen von Schnittstellen, Vorfälle aufgrund von nicht unterstützten Datenformaten und Vorfälle aufgrund von Problemen mit Software von Dritten.
  • „Produktnutzer“ bezeichnet eine natürliche Person im Unternehmen des Kunden (Mitarbeiter und Auftragnehmer), der der Kunde Zugang zum Produkt gewährt, um (i) das Produkt zu nutzen, indem er es mit Inhalten (wie z. B. Kundendaten) füttert, um das Produkt zu nutzen, und (ii) Wartungsdienste zu erhalten. Die Anzahl der Produktnutzer ist streng auf die Anzahl beschränkt, die dem jeweiligen Abonnementplan entspricht, wie im Bestellformular angegeben.
  • „Produkt“ bedeutet das Produkt, wie es im Bestellformular angegeben ist.
  • „kundenspezifische Dienste“ sind Entwicklungs-, Implementierungs- und Integrationsdienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anpassungen), Wartungsdienste oder andere Dienstleistungen in Bezug auf das Produkt, die von SINCH an den Kunden zu liefern sind, wie sie von Zeit zu Zeit zwischen den Parteien vereinbart und im Bestellformular und/oder in einer Leistungsbeschreibung aufgeführt werden können.
  • „Lösungszeit“ bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Ende der Reaktionszeit beginnt und endet, wenn SINCH dem Kunden eine Lösung für einen Störfall mitgeteilt hat.
  • „Reaktionszeit“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Zeitpunkt, zu dem SINCH einen Störfall und den vom Kunden übermittelten Störfallbericht untersucht hat, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem SINCH schriftlich bestätigt hat, dass der Störfallbericht erhalten und verstanden wurde.
  • „Dienstleistung“ bedeutet die Bereitstellung des Produkts und der entsprechenden Dokumentation durch SINCH, wie im Bestellformular beschrieben.
  • „Leistungsbeschreibung“ ist ein schriftliches Dokument, das die Parteien von Zeit zu Zeit abschließen können und in dem die von SINCH im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu erbringenden kundenspezifischen Dienste beschrieben werden.
  • „Testkonto“ bezeichnet ein Nutzerkonto mit einem begrenzten Umfang an Eigenschaften und Funktionalitäten (wie von SINCH nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt), das ein Kunde kostenlos eröffnet, das aber nur während einer Testphase und nur für eine begrenzte Nutzung der Dienstleistung (wie in der Vereinbarung festgelegt) zur Verfügung steht.

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Terms and Conditions https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/ Mon, 19 Aug 2024 13:04:09 +0000 https://sinchbogdanimport.local/?post_type=legal&p=58354 The post Terms and Conditions appeared first on Sinch.

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Other Sinch Terms & Conditions https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/ Mon, 19 Aug 2024 13:28:33 +0000 https://sinchbogdanimport.local/?post_type=legal&p=58356 The post Other Sinch Terms & Conditions appeared first on Sinch.

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Social-Media-Kanäle – Ergänzende Bedingungen und Konditionen https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/social-channels-supplemental-terms-and-conditions/ Tue, 31 Aug 2021 10:05:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/social-channels-supplemental-terms-and-conditions/ Version 5 – Date of release: 22 February 2023 Diese ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung“) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienstleistungen („Vereinbarung“) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Sicial-Media-Kanal-Dienste („Dienst“) und nicht für andere Produkte oder Dienste von SINCH. Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden Glossar definiert. Großgeschriebene Begriffe, die in […]

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Version 5 – Date of release: 22 February 2023

Diese ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung“) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienstleistungen („Vereinbarung“) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Sicial-Media-Kanal-Dienste („Dienst“) und nicht für andere Produkte oder Dienste von SINCH.

Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden Glossar definiert. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Ergänzung nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für SINCH-Dienstleistungen („AGB“) zugeschrieben wird.

Teil A – Rechtliche Bedingungen

A1. Dienstleistungen

A1.1. Opt-in/Opt-out-Anforderungen für Endnutzer. Der Kunde sendet Nachrichten nur an Endnutzer, die wissentlich in den Empfang von Nachrichten eingewilligt haben und dies auch weiterhin tun, und die vom Kunden über ihr Recht informiert wurden, die Einwilligung in den Empfang von Nachrichten zu widerrufen, und denen ein leicht zugängliches, kostenloses Verfahren zum Widerruf der Einwilligung in den Empfang oder zur Abmeldung vom Empfang weiterer Nachrichten zur Verfügung gestellt wurde. Diese Opt-in-Informationen umfassen die MSISDN des Endnutzers, die Social-Media-Kanal-ID und die Präferenz für den SINCH-Nachrichtenkanal (zusammen “Opt-in-Informationen“) sowie alle weiteren Details, die vom jeweiligen Dienstanbieter verlangt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SINCH Nachrichten an die Kundennachrichtenanwendung über den Anbieter der Social-Media-Plattform auf der Grundlage der Social-Media-Channel-ID des Endnutzers und der vom Kunden an SINCH übermittelten Opt-In-Informationen des Endnutzers zustellt. Der Kunde stellt den Versand von Nachrichten an einen Endnutzer, der sich vom Erhalt solcher Nachrichten abgemeldet hat, so schnell wie möglich ein, jedoch in keinem Fall später als vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Abmeldungsanfrage (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, wenn dies notwendig ist, um gesetzlichen, behördlichen, staatlichen und/oder Dienstanbieter-Anfragen oder -Anforderungen zu entsprechen). Auf Verlangen von Sinch oder eines Dienstanbieters hat der Kunde Sinch einen Nachweis über alle derartigen Opt-Ins und Opt-Outs sowie über die Reaktionszeit zur Einstellung der Übermittlung von Nachrichten nach einem Opt-Out zur angemessenen Zufriedenheit von Sinch vorzulegen.

A1.2. Bereitstellung von Diensten des Kunden. Der Kunde muss die Endnutzer darüber informieren, dass er die Quelle und der Versender der Nachrichten ist und den Endnutzern entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung stellen. SINCH hat keinerlei Supportverpflichtungen gegenüber den Endnutzern und der Kunde darf den Endnutzern in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, etwas Gegenteiliges mitteilen oder anderweitig vermitteln. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße der Endnutzer in Bezug auf die Nutzung des Dienstes, der Dienste des Kunden und der Nachrichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH unverzüglich zu informieren, wenn er von einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Absatzes Kenntnis erlangt.

A1.3. Beschränkungen. Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen oder nutzen lassen:

(a) auf eine Art und Weise, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Branchenrichtlinien oder Verhaltenskodizes verstößt oder die Rechte Dritter verletzt, beeinträchtigt oder missbraucht;

(b) um Nachrichten oder elektronisches Material (einschließlich Viren oder ähnlicher zerstörerischer Computerprogrammierroutinen) zu übermitteln, die dem SINCH-Netzwerk oder Computersystemen oder Telekommunikationsgeräten oder Mobiltelefonen von SINCH oder anderen Personen Schaden zufügen oder zufügen können, oder um die Übertragung oder Verwendung von Codes zu erleichtern, die es Dritten ermöglichen, Kundendaten zu stören oder darauf zuzugreifen;

(c) um Spam, „Junk-Mail“ oder unaufgeforderte Werbe- oder verkaufsfördernde Nachrichten oder Materialien zu versenden oder wissentlich Nachrichten oder Materialien zu versenden oder zu empfangen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, missbräuchlich, belästigend, irreführend, betrügerisch, unethisch, unanständig, verleumderisch, diskriminierend, bedrohlich, verleumderisch, rechtswidrig oder bedrohlich sind; oder

(d) um Nachrichten zu versenden, die dringlich oder sensibel sind oder Notfallinformationen enthalten.

A1.4. Unangemessene Verwendung. Der Kunde darf nicht: (a) Identifikations-, Patent-, Marken-, Urheberrechts- oder sonstige Hinweise von der Dienstleistung oder einem Teil davon entfernen; (b) auf Teile des Dienstes direkt oder indirekt zugreifen, sie nutzen oder kopieren, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, zu fördern oder zu unterstützen, das bzw. die mit der Dienstleistung oder einem Teil davon im Wettbewerb steht; (c) Leistungs- oder Kapazitätsstatistiken über die Dienstleistung oder einen Teil davon offenlegen oder veröffentlichen; (d) Benchmark-Tests mit der Dienstleistung oder ihrem Angebot oder einem Teil davon durchführen; oder (e) die Dienstleistung in Verbindung mit einer Aktivität nutzen, die zu materiellen oder immateriellen Sachschäden, Tod oder schweren Körperverletzungen führen kann.

A1.5. Zulässige Nutzung. Der Kunde darf nicht auf Informationen oder Daten zugreifen, die von einem anderen Kunden von SINCH oder dessen Lieferanten bereitgestellt oder gehalten werden, und wird die in der Dienstleistung implementierten Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder anderweitig deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH unverzüglich zu informieren, wenn ein Dritter einen Anspruch oder eine Klage gegen den Kunden, SINCH oder eine andere Partei in Bezug auf Kundendaten, Dienste des Kunden oder Nachrichten geltend macht oder androht.

A1.6. Fehler. Der Kunde verpflichtet sich, alle Fehler und/oder Bugs in der Software des Kunden, die zu einem fehlerhaften Zugriff auf die Dienstleistung führen, unverzüglich zu beheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, die falsche API-Aufrufe an den Dienst generiert.

A2. Einhaltung der Vorschriften

A2.1 Anforderungen. Die Bestimmungen der Abschnitte 2.5 und 4.1(c) der AGB gelten gleichermaßen für Anfragen, Anweisungen und/oder Aufträge, die von einem Dienstanbieter gestellt oder erteilt werden.

A2.2 Verantwortung. SINCH kann nach eigenem Ermessen vom Kunden verlangen, dass er die Hauptverantwortung für alle gemäß Abschnitt A2.1 gestellten Anträge oder Anfragen übernimmt, die sich auf Dienste des Kunden, Nachrichten oder Kundendaten beziehen oder sich aus der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden oder aus einer angeblichen oder tatsächlichen Vertragsverletzung durch den Kunden ergeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf eigene Kosten die volle Verantwortung für solche Anfragen oder Nachforschungen zu übernehmen, einschließlich aller Aufwendungen, Strafen, Bußgelder, Sanktionen oder anderer entsprechender Kosten, die entstehen können, und in Bezug auf solche Anfragen oder Nachforschungen alle angeforderten Informationen rechtzeitig an die betreffende Behörde oder den Dienstanbieter (mit Kopien an SINCH) zu liefern.

A2.3 Fortbestehen. Die Abschnitte A1.1, A1.2, A1.3, A1.4, A1.5, A2.2, A2.3, A2.4, A2.6 und A2.7 überdauern die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung.

A2.4 Freistellung. Der Kunde verpflichtet sich, SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer nach Wahl von SINCH freizustellen von und zu verteidigen gegen:

(a) jegliche Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, Bußgelder, Strafen oder Verluste) oder sonstige Forderungen, die von Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Kunden von SINCH, Dienstanbieter oder Regierungs- oder Aufsichtsbehörden) gegen SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Subunternehmer im Zusammenhang mit Kundendaten, Diensten des Kunden, Nachrichten oder der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden geltend gemacht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Ansprüche, die sich auf die Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter oder auf die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften beziehen); und

(b) alle Schäden, die gegen SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer in Bezug auf vorstehende Ansprüche endgültig zugesprochen werden..

A2.5 Sperrung. Zusätzlich zu seinen Rechten gemäß den AGB kann SINCH ohne Haftung Kundendaten oder Nachrichten blockieren oder löschen, wenn SINCH nach eigenem Ermessen feststellt, dass sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen.

A2.6 Haftungsausschluss. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der Dienstleistung weder SINCH noch ein SINCH-Dienstleister gegenüber dem Kunden oder einem Endnutzer oder einem anderen Kunden des Kunden vertraglich, deliktisch oder verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden können für (i) gelöschte oder nicht zugestellte Nachrichten, unabhängig vom Grund für die Löschung oder Nichtzustellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Nachrichtenverarbeitung, Übertragungsfehler oder Ausfälle des Messaging-Netzwerks und/oder der Dienstleistung; oder (ii) die Richtigkeit der über die Dienstleistung bereitgestellten Informationen.

A2.7 Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Social-Media-Plattform Anbieters (soweit anwendbar). Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit alle ihm von einem Anbieter einer Social-Media-Plattform auferlegten und geforderten allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Nutzung der Social-Media-Plattform dieses Anbieters durch den Kunden („Social-Media-Plattform-Bedingungen“) einzuhalten, und die Einhaltung dieser Bedingungen ist zu jeder Zeit eine Bedingung für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sich über die Social-Media-Plattform-Bedingungen zu informieren und sicherzustellen, dass der Kunde die Social-Media-Plattform-Bedingungen vollständig einhält. SINCH hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder Dritten in Bezug auf die Ermittlung oder Einhaltung der Social-Media-Plattform-Bedingungen durch den Kunden. Ausschließlich zu Informationszwecken sind im Folgenden URLs für eine Auswahl von Richtlinien der Social-Media-Plattformen Anbieter aufgeführt, die von den jeweiligen Anbietern veröffentlicht oder aktualisiert wurden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden URLs und Richtlinien jederzeit auf der Grundlage einer spezifischen Handlungen ausschließlich durch den Social-Media-Plattform Anbieter geändert werden können und dass die Ermittlung der korrekten URL und der Social-Media-Plattform-Bedingungen für einen bestimmten Social-Media-Plattform Anbieter allein die Pflicht des Kunden ist:

Ab dem Tag des Inkrafttretens des Bestellformulars stehen die im Bestellformular aufgeführten Social-Media-Plattform Anbieter für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zur Verfügung. Der Kunde erkennt jedoch an und erklärt sich damit einverstanden, dass sich Social-Media-Plattformen, die für die Nutzung der Dienstleistung zur Verfügung stehen, von Zeit zu Zeit ändern können und dass SINCH dem Kunden die Verfügbarkeit einer Social-Media-Plattform nicht garantiert. SINCH wird den Kunden unverzüglich schriftlich (per E-Mail) über Änderungen der Verfügbarkeit einer im Bestellformular aufgeführten Social-Media-Plattform, von denen SINCH Kenntnis erhält, informieren. Der Kunde benachrichtigt SINCH unverzüglich über alle Änderungen des Rechts des Kunden zur Nutzung einer bestimmten Social-Media-Plattform, von denen er Kenntnis erlangt, oder über die Nichteinhaltung der Bedingungen einer Social-Media-Plattform durch den Kunden. Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Social-Media-Plattform Anbieter SINCH jederzeit bestimmte andere Bedingungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und Nutzung der Social-Media-Plattform dieses Anbieters („Andere SMP-Bedingungen“) in Verbindung mit der Dienstleistung auferlegen kann, und dass SINCH in einem solchen Fall das Recht hat, dem Kunden solche anderen SMP-Bedingungen in Form eines schriftlichen Zusatzes zu dieser Vereinbarung aufzuerlegen, der an demselben Tag in Kraft tritt, an dem die Anderen SMP-Bedingungen für SINCH in Kraft treten, und der vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Werktage nach dem Datum, an dem SINCH dem Kunden den Zusatz mitteilt, als Bedingung für die spätere Nutzung der Social-Media-Plattform durch den Kunden zu unterzeichnen ist. Wenn der Kunde den Zusatz nicht innerhalb des vorgenannten Zeitrahmens unterzeichnet, ist SINCH nicht verpflichtet, die Dienstleistung in Bezug auf die betreffende Social-Media-Plattform zu erbringen oder fortzusetzen, und kann die Nutzung der betreffenden Social-Media-Plattform durch den Kunden jederzeit nach eigenem Ermessen aussetzen oder kündigen.

Teil B – Geschäftsbedingungen

B1. Erbringung der Dienstleistung

B1.1. Erforderliche andere Dienste. Wie im Bestellformular oder in der Dokumentation angegeben, kann die Dienstleistung eine Verbindung über eine separate API erfordern und kann in solchen Fällen nicht als eigenständiges Produkt oder als eigenständige Dienstleistung genutzt werden. Damit der Kunde die Dienstleistung nutzen kann, muss er mit SINCH einen separaten Vertrag über das Recht zur Nutzung der anderen Dienstleistungen abschließen. Solange der Kunde keinen Vertrag mit SINCH abgeschlossen hat, um das Recht zur Nutzung der anderen Dienstleistungen zu erhalten, ist SINCH nicht verpflichtet, die Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, und haftet nicht für die Unterlassung der Bereitstellung, und alle Nachrichten, die der Kunde an das SINCH-Netzwerk zur Übertragung über die Dienstleistung übermittelt, können von SINCH blockiert oder gelöscht werden.

B1.2. Nutzung durch Dritte. Der Kunde darf den Dienst nicht vertraglich untervergeben, unterlizenzieren, lizenzieren, verkaufen, verleasen, vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen.

B2. Verantwortlichkeiten des Kunden

B2.1. Zugang und Konnektivität

(a) Anschluss an das SINCH-Netzwerk. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten seine Ausrüstung, Software, Einrichtungen und seine Verbindung zum SINCH-Netzwerk einzurichten und zu warten, und diese Verpflichtung ist eine Bedingung für die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden.

(b) Sonstige Bedingungen für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden. Vorbehaltlich Abschnitt A2.7 muss der Kunde seine physische und funktionale Präsenz auf jeder Social-Media-Plattform, für die die Nachrichtenübertragung von SINCH verfügbar ist und für die der Kunde die Dienstleistung nutzen möchte, selbständig einrichten. Zu den vom Kunden in diesem Zusammenhang zu ergreifenden Maßnahmen gehören unter anderem, je nach Art und Anforderungen der jeweiligen Social-Media-Plattform, (a) die Einrichtung einer Social-Media-Landing-Page auf der Social-Media-Plattform durch den Kunden; (b) die Erstellung einer Kundennachrichtenanwendung auf der Social-Media-Plattform durch den Kunden; (c) die Bereitstellung der relevanten Anmeldedaten und technischen Schnittstelleninformationen durch den Kunden an SINCH, die es SINCH ermöglichen, einen technischen Kommunikationspfad mit der Kundenanwendung einzurichten, so dass SINCH dem Kunden den Webhook von SINCH zur Verfügung stellen kann, damit der Kunde diesen Webhook in die Kundennachrichtenanwendung integrieren kann; und (d) die Integration des Webhook durch den Kunden in die Kundennachrichtenanwendung, so dass die Kundennachrichtenanwendung Opt-In-Informationen über diesen Webhook an das SINCH-Netzwerk senden kann. SINCH kann nach eigenem Ermessen Onboarding-Dienste anbieten.

(c) SINCH Dashboard. SINCH kann dem Kunden nach eigenem Ermessen Zugang zu SINCHs world-wide-web Extranet-Schnittstelle („SINCH Dashboard“) gewähren, über die der Kunde statistische Berichte über die Dienstleistungsaktivitäten abrufen kann. Der Zugang zum SINCH Dashboard wird dem Kunden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und die angezeigten Daten und Informationen werden ohne jegliche Garantie auf Vollständigkeit oder Genauigkeit bereitgestellt. Der Kunde stimmt zu, diese Daten und Informationen nicht für die Abrechnung von zwischen den Parteien geschuldeten Geldern oder für Abrechnungszwecke zu verwenden oder sich darauf zu verlassen.

(d) Verkehrsprognosen. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH rechtzeitig genaue Prognosen über das voraussichtliche maximale Nachrichtenvolumen, einschließlich der Spitzenstunden, des monatlichen und quartalsmäßigen Volumens, zu übermitteln. Übersteigt der tatsächliche Nachrichtenverkehr einhundertzwanzig Prozent (120%) des prognostizierten Volumens („Burst“), kann SINCH den Zugriff auf und den Betrieb der Dienstleistung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden sofort sperren bzw. einstellen. Legt der Kunde keine solchen Prognosen vor, kann SINCH nach eigenem Ermessen das Nachrichtenvolumen bestimmen, das einen „Burst“ darstellt.

B2.2. Werbliche Nachrichten. Der Kunde darf die Dienstleistung nicht für Mobile-to-Mobile-, Peer-to-Peer-Messaging-Zwecke nutzen. Der Kunde darf die Dienstleistung ausschließlich nutzen, um direkt oder indirekt die Waren, Dienstleistungen oder das Image des Kunden, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, zu fördern oder zu unterstützen.

B2.3. SINCH Webhook-Integrationen und Onboarding. Vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung von Abschnitt B2.1 durch den Kunden, stellt SINCH dem Kunden einen Webhook über eine von SINCH bereitgestellte URL zur Verfügung, damit der Kunde diesen Webhook in die Kundennachrichtenanwendung auf der Social-Media-Plattform integrieren kann. Der auf diese Weise integrierte Webhook wird zum Zweck der Übermittlung von Opt-In-Informationen durch den Kunden an das SINCH-Netzwerk und für alle anderen Übertragungen zwischen der Kundennachrichtenanwendung und dem SINCH-Netzwerk verwendet, die gemäß und in Übereinstimmung mit der Dokumentation möglich sind. SINCH stellt dem Kunden einen Onboarding-Leitfaden zur Verfügung, der den Kunden bei der Integration des Webhook in die Kundennachrichtenanwendung und anderen Einrichtungsanforderungen in Bezug auf die Übertragung zwischen der Kundennachrichtenanwendung und dem SINCH-Netzwerk über den Webhook gemäß der Dokumentation unterstützt.

B2.4. Gebühren. Der Kunde ist in vollem Umfang für alle Gebühren verantwortlich, die von einem Social-Media-Plattform Anbieter in Bezug auf die Nutzung der Social-Media-Plattform dieses Anbieters durch den Kunden erhoben werden. Falls ein Social-Media-Plattform Anbieter SINCH Gebühren für die Nutzung der Social-Media-Plattform durch den Kunden auferlegt, hat SINCH das Recht, dem Kunden den Betrag dieser Gebühren (einschließlich zusätzlicher Gebühren) in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese zu zahlen.

Glossar

1.1 „Kundennachrichtenanwendung“ bezeichnet eine Nachrichtenanwendung, die vom Kunden auf einer Social-Media-Plattform zum Zweck der Kommunikation mit Endnutzern, die Mitglieder dieser Social-Media-Plattform sind, erstellt oder eingerichtet wurde.

1.2 „Dienstleistung des Kunden“ bedeutet ein Marketing-, Werbe-, Promotions- oder Informationsprogramm oder eine Initiative oder ein anderes Projekt, das vom Kunden unter Verwendung der Dienstleistung durchgeführt wird.

1.3 „Endnutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die ein Nutzer und/oder Empfänger einer Dienstleistung des Kunden ist.

1.4 „Nachricht“ bedeutet eine digitale Multimedianachricht, die Kundendaten in einer Form enthält, die über das Internetprotokoll (IP) oder andere Technologien, Protokolle oder Standards übertragen werden kann, die zur Übermittlung digitaler Inhalte oder Informationen verwendet werden, die vom Kunden an das SINCH-Netzwerk zur Übertragung als personalisierte Benachrichtigung oder Massenbenachrichtigung bereitgestellt werden.

1.5 „Dienstanbieter“ bezeichnet jede Gesellschaft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf SINCH-Dienstleister und/oder Internetdienstanbieter, die direkt oder indirekt für die Bereitstellung der Dienstleistung genutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Social Media-Plattformen Anbieter.

1.6 „Social-Media-Plattform“ bezeichnet eine Social-Media-Plattform eines Drittanbieters, auf der der Kunde eine Social-Media-Nachrichten-Anwendung zum Zweck des Versands und Empfangs von Nachrichten an und von Endnutzern auf dieser Plattform erstellen darf und kann.

1.7 „Social-Media-Plattform Anbieter “ bezeichnet einen Drittanbieter einer Social-Media-Plattform (z. B. Facebook). Für die Zwecke dieser Ergänzung ist ein Anbieter einer Social-Media-Plattform auch ein Dienstanbieter.

1.8 „Social-Channel-ID“ bezeichnet die besondere Form der Identifizierung, die einem Endnutzer von einer Social-Media-Plattform zugewiesen wird und die diesen Endnutzer in Bezug auf den Zugang, die Präsenz und die Nutzung der Social-Media-Plattform durch diesen Endnutzer kennzeichnet.

1.9 „Webhook“ bezeichnet den Webhook, der dem Kunden von SINCH zur Verfügung gestellt und vom Kunden in seine Kundennachrichtenanwendung in Verbindung mit der SINCH-Dienstleitung integriert wird.

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Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nachrichtenübermittlung  https://sinch.com/de/legal/terms-and-conditions/other-sinch-terms-conditions/messaging-supplemental-terms-and-conditions/ Mon, 20 Sep 2021 07:09:00 +0000 https://sinchcomdev.local/legal/messaging-supplemental-terms-and-conditions-4/ Version 5 – Date of release: 22 February 2023 Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung“) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienste („Vereinbarung“) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Dienste, auf die sich diese Ergänzung bezieht, einschließlich SMS- und/oder MMS-Dienste („Dienstleistung“), und nicht für andere Produkte oder Dienstleistungen von SINCH.  Begriffe in […]

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Version 5 – Date of release: 22 February 2023

Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ergänzung“) sind Teil einer Vereinbarung für bestimmte SINCH-Dienste („Vereinbarung“) zwischen SINCH und dem Kunden und gelten ausschließlich für die SINCH-Dienste, auf die sich diese Ergänzung bezieht, einschließlich SMS- und/oder MMS-Dienste („Dienstleistung“), und nicht für andere Produkte oder Dienstleistungen von SINCH. 

Begriffe in Großbuchstaben sind im nachstehenden Glossar definiert. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Ergänzung nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SINCH-Dienstleistungen („AGB“) zugeschrieben wird.  

Teil A – Rechtsbegriffe  

A1. Dienstleistungen 

A1.1. Bedingungen des Dienstanbieters sowie Gesetze und Vorschriften. Ungeachtet des Abschnitts 4.1 der AGB hat der Kunde alle Bedingungen des Dienstanbieters, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und Bedingungen sowie alle geltenden Branchenrichtlinien in Bezug auf die Kundendaten, die Kundendienste, die Nachrichten oder seine Nutzung des Dienstes einzuhalten. Wenn ein Dienstanbieter die Bedingungen des Dienstanbieters und/oder die technischen Standards für die Bereitstellung der Dienstleistung ändert, kann SINCH die für diese Dienstleistung geltenden Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden ändern. 

A1.2. Opt-in/Opt-out-Anforderungen für Endnutzer. Der Kunde darf Nachrichten nur an Endnutzer senden, die wissentlich in den Erhalt dieser Nachrichten eingewilligt haben und dies auch weiterhin tun, und die über ihre Rechte informiert wurden und denen ein kostenloses, leicht zugängliches Verfahren zum Abbestellen des Empfangs zukünftiger Nachrichten zur Verfügung gestellt wurde, wie z. B. durch Textantworten des Endnutzers wie „STOP“, „QUIT“, „CANCEL“, „OPT-OUT“ und/oder „UNSUBSCRIBE“. Der Kunde stellt unverzüglich den Versand von Nachrichten an einen Endnutzer ein, der sich vom Empfang solcher Nachrichten „abgemeldet“ hat.  Auf Anfrage von Sinch wird der Kunde SINCH einen Nachweis über alle derartigen „Opt-Ins“ und „Opt-Outs“ sowie über die Reaktionszeit zur Einstellung der Übermittlung von Nachrichten nach einem „Opt-Out“ zur angemessenen Zufriedenheit von Sinch vorlegen.  

A1.3. Bereitstellung von Diensten des Kunden. Der Kunde muss die Endnutzer darüber informieren, dass er die Quelle und Anbieter der Nachrichten ist, und den Endnutzern die entsprechenden Kontaktinformationen zur Verfügung stellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße der Endnutzer in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistung, der Dienstleistung des Kunden und der Nachrichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH unverzüglich zu informieren, wenn er von einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Absatzes Kenntnis erlangt. 

A1.4. Beschränkungen. Der Kunde darf die Dienstleistung nicht nutzen oder deren Nutzung zulassen: 

    (a) auf eine Art und Weise, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Branchenrichtlinien oder Verhaltenskodex verstößt oder die Rechte Dritter verletzt oder widerrechtlich miss- oder gebraucht; 

    (b) Nachrichten oder elektronisches Material (einschließlich Viren oder ähnlicher zerstörerischer Computerprogrammierroutinen) zu übermitteln, die dem SINCH-Netz oder Computersystemen oder Telekommunikationseinrichtungen oder Mobiltelefonen von SINCH oder anderen Personen Schaden zufügen oder zufügen können, oder die Übertragung oder Verwendung von Codes zu erleichtern, die es Dritten ermöglichen, Kundendaten zu beeinträchtigen oder darauf zuzugreifen; 

    (c) Spam, „Junk Mail“ oder unaufgeforderte Werbe- oder verkaufsfördernde Nachrichten oder Materialien zu versenden oder wissentlich zu empfangen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, missbräuchlich, belästigend, irreführend, betrügerisch, gewalttätig, unethisch, unanständig, diffamierend, diskriminierend, bedrohlich, verleumderisch, ungesetzlich oder bedrohlich sind oder Alkoholmissbrauch oder illegalen Drogenkonsum fördern; oder 

    (d) Nachrichten zu versenden, die medizinische und/oder lebensbedrohliche Notfallinformationen enthalten, wenn diese Nachricht der einzige Übermittlungskanal an den Endnutzer in Bezug auf einen solchen Notfall ist. 

A2. Einhaltung der Vorschriften 

A2.1. Anforderungen. Die Bestimmungen der Abschnitte 2.5 und 4.1(c) der AGB gelten gleichermaßen für Anfragen, Anweisungen und/oder Aufträge, die von einem Dienstanbieter gestellt oder erteilt werden. 

A2.2. Verantwortung. SINCH kann nach eigenem Ermessen vom Kunden verlangen, dass er die Hauptverantwortung für alle gemäß Abschnitt A2.1 gestellten Anträge oder Anfragen übernimmt, die sich auf Dienste des Kunden, Nachrichten oder Kundendaten beziehen oder sich aus der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden oder aus einem angeblichen oder tatsächlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden ergeben. 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf eigene Kosten die volle Verantwortung für derartige Anfragen zu übernehmen, einschließlich aller Kosten, Strafen, Bußgelder, Sanktionen oder anderer analoger Kosten, die entstehen können, und in Bezug auf derartige Anfragen alle angeforderten Informationen rechtzeitig an die betreffende Aufsichtsbehörde oder den Dienstanbieter (mit Kopien an SINCH) zu übermitteln. 

A2.3. Auswirkung der Kündigung. Die obigen Abschnitte A1.2 („Opt-in/Opt-out-Anforderungen für Endnutzer“) und A1.3 („Bereitstellung von Diensten des Kunden“) gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung.  

A2.4. Freistellung. Der Kunde verpflichtet sich, SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Subunternehmer nach dessen Wahl schadlos zu halten und zu verteidigen gegen:  

    (a) jegliche Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, Bußgelder, Strafen oder Verluste) oder sonstige Forderungen, die von Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Kunden von SINCH, Dienstanbieter oder Regierungs- oder Aufsichtsbehörden) gegen SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Subunternehmer im Zusammenhang mit Kundendaten, Diensten des Kunden, Nachrichten oder der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden geltend gemacht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Ansprüche, die sich auf die Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter oder auf die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften beziehen); und  

    (b) alle Schäden, die gegen SINCH, seine verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer in Bezug auf vorstehende Ansprüche endgültig zugesprochen werden.  

A2.5. Haftungsausschluss. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in Bezug auf die Bereitstellung der Dienstleistung weder SINCH noch ein SINCH-Dienstleister gegenüber dem Kunden oder einem Endnutzer oder einem anderen Kunden des Kunden vertraglich, deliktisch oder verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden können für (i) gelöschte oder nicht zugestellte Nachrichten, unabhängig vom Grund für die Löschung oder Nichtzustellung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Nachrichtenverarbeitung, Übertragungsfehler oder Ausfälle des Messaging-Netzwerks und/oder der Dienstleistung; oder (ii) die Richtigkeit der über die Dienstleistung bereitgestellten Informationen.  

Teil B – Geschäftsbedingungen  

B1. Verantwortlichkeiten des Kunden  

B1.1. Zugang und Konnektivität  

    (a) SINCH-Netzwerk Verbindung. Der Kunde ist allein und auf eigene Kosten für die Einrichtung und Wartung seiner Geräte, Software, Einrichtungen und seiner Verbindung an das SINCH-Netzwerk verantwortlich.  

    (b) SINCH-Dashboard. SINCH kann dem Kunden nach eigenem Ermessen Zugang zu SINCHs world-wide-web Extranet-Schnittstelle („SINCH Dashboard“) gewähren, über die der Kunde statistische Berichte über die Dienstleistungsaktivitäten abrufen kann. Der Zugang zum SINCH Dashboard wird dem Kunden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und die angezeigten Daten und Informationen werden ohne jegliche Garantie auf Vollständigkeit oder Genauigkeit bereitgestellt. Der Kunde stimmt zu, diese Daten und Informationen nicht für die Abrechnung von zwischen den Parteien geschuldeten Geldern oder für Abrechnungszwecke zu verwenden oder sich darauf zu verlassen.  

    (c) Zugangsnummern. Der Kunde erkennt an, dass die Zugangsnummern, die zur Erbringung von Kundendiensten verwendet werden, zu jeder Zeit Eigentum der zur Verwaltung dieser Zugangsnummern befugten Stelle bleiben und deren allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Zugangsnummern, die für die Erbringung von Dienstleistungen für die Dienste des Kunden verwendet werden sollen, können nach alleinigem Ermessen von SINCH für den Kunden beschafft werden, wenn der Kunde dies gemäß dem entsprechenden Bestellformular beantragt und die Verfügbarkeit gegeben ist. Der Kunde darf die Zugangsnummern nicht verwenden, es sei denn im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienstleistung durch SINCH.  

    (d) Verkehrsprognosen. Der Kunde ist verpflichtet, SINCH rechtzeitig genaue Prognosen über das voraussichtliche maximale Nachrichtenvolumen, einschließlich der Spitzenstunden, des monatlichen und quartalsmäßigen Volumens, zu übermitteln. Übersteigt der tatsächliche Nachrichtenverkehr einhundertzwanzig Prozent (120%) des prognostizierten Volumens („Burst“), kann SINCH die Dienstleistung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden sofort sperren. Legt der Kunde keine solchen Prognosen vor, kann SINCH nach eigenem Ermessen das Nachrichtenvolumen bestimmen, das einen „Burst“ darstellt.  

B1.2. Werbliche Nachrichten. Der Kunde erkennt an, dass der Dienst ausschließlich für werbliche Nachrichten bestimmt ist und nicht für Peer-to-Peer-Nachrichten von Mobiltelefon zu Mobiltelefon verwendet werden darf. Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeutet „werbliche Nachrichten“ Nachrichten, die darauf abzielen, direkt oder indirekt die Waren, Dienstleistungen oder das Image einer Person oder Einrichtung, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, zu bewerben oder zu fördern.  

B2. Geschäftliche Bedingungen 

B2.1. Preisänderungen.  Sofern nicht anders in einem Bestellformular vereinbart, kann Sinch die Gebühren nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung ändern. 

Glossar  

1.1 „Zugangsnummer“ bezeichnet eine Reihe von Ziffern, die es dem Kunden ermöglichen, Nachrichten oder Anrufe im Rahmen eines Dienstes des Kunden zu senden und/oder zu empfangen. Zugangsnummern umfassen, soweit zutreffend, „Kurzcodes“ und „Langcodes“.  

1.2 „Dienste des Kunden“ bedeutet ein Marketing-, Werbe-, Promotions- oder Informationsprogramm oder eine Initiative oder ein anderes Projekt, das vom Kunden unter Verwendung der Dienstleistung durchgeführt wird.  

1.3 „Endnutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die ein Nutzer und/oder Empfänger eines Dienstes des Kunden ist.  

1.4 „Nachricht“ bedeutet eine digitale Nachricht, die Kundendaten in einer Form enthält, dass sie über Short Message Service (SMS), Multi-Media Messaging Service (MMS) Technologie, Internet Protocol (IP) oder andere Technologien, Protokolle oder Standards, die zur Übertragung mobiler digitaler Inhalte oder Informationen verwendet werden, übermittelt werden kann.  

1.5 „Dienstanbieter“ bezeichnet jedes Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkaggregatoren für mobile Nachrichtenübermittlung, die für die Bereitstellung der Dienstleistung eingesetzt werden.  

1.6 „Bedingungen des Dienstanbieters“ sind die Tarife, Bedingungen und „Verhaltenskodizes“ oder Regeln für Nachrichteninhalte und Beschränkungen, die von den jeweiligen Dienstanbietern für die Bereitstellung der Dienstleistung und die Durchführung der Dienste des Kunden als Bedingung für die Genehmigung der Bereitstellung der Dienstleistung durch SINCH und die Durchführung der Dienste des Kunden durch den Kunden auferlegt werden, unabhängig davon, ob diese Bedingungen des Dienstanbieters in die Bedingungen der Vereinbarung aufgenommen oder dem Kunden von Zeit zu Zeit von SINCH schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.  

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